Nr. 118Ministerrat (1. Jänner 1868–21. November 1871)

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Nr. 118Ministerrat, Wien, 8. Oktober 1868

RS.Reinschrift; P. Hueber; VS.Vorsitz Taaffe; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Taaffe 8. 10.), Plener 14. 10., Hasner 14. 10., Potocki 14. 10., Giskra, Herbst, Brestel, Berger 16. 10.; außerdem anw.anwesend Laufberger (zeitweise bei I.).

  • I. Maßregeln für Böhmen.
  • II. Auflösung oder motivierter Schluss des Tiroler Landtages.
  • III. Antrag auf Ah. Sanktion des vom oberösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzes wegen Vereinigung von Ortsgemeinden.
  • IV. Antrag auf Ah. Sanktion des vom steiermärkischen Landtage beschlossenen Gesetzes einer 30%igen Umlage für die Bezirksvertretung Stainz.
  • V. Ebenso für das vom Bukowinaer Landtage beschlossene Gesetz wegen Ausscheidung von Grundbesitzungen in Idzestie und Konstituierung zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete.
  • VI. Ebenso detto wegen Ausscheidung von Grundbesitzungen in Botorchovitzo und Konstituierung zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete.
  • 3287118 Protokoll des zu Wien am 8. Oktober 1868 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Se. Exzellenz des Herren k. k. Ministerpräsidentenstellvertreters.
    I. Maßregeln für Böhmen

    I. SicherheitswesenAusnahmszustand Der Ministerpräsidentenstellvertreter referierte, dass er sich infolge Ministerratsbeschlusses vom 6. l. M.2 an das Ah. Hoflager nach Ofen begeben und daselbst Sr. Majestät zuerst mündlich über die Sachlage in Böhmen Bericht erstattet und sohin den Inhalt des Ministerratsprotokolles vom 6. l. M. vorgetragen habe3. Se. Majestät, immer Ag. bereit, die Autorität der Regierung zu schirmen und aufrecht zu erhalten, haben hierauf

    1. die Enthebung des Baron Kellersperg als Statthalter von Böhmen Ah. zu genehmigen geruht und sehen der Erstattung des diesbezüglichen au. Vortrages entgegen4.

    2. Mit der Absendung eines kaiserlichen Kommissärs nach Prag haben Sich Se. Majestät aus den im Ministerrate vom 6. l. M. von der Majorität dagegen vorgebrachten Gründen nicht einverstanden erklärt, dagegen haben Se. Majestät der Abordnung eines Generalen Sich Ah. geneigt erklärt und es der Erwägung des Ministerrates anheim gestellt, ob der betreffende General gleich definitiv zum Statthalter zu ernennen oder nur mit der Leitung der böhmischen Statthalterei zu betrauen wäre. Se. Majestät haben hiefür auch auf den FML. Koller5 in Prag hingewiesen und die Ah. Gnade gehabt, in einem soeben angelangten Telegramme auch der Erwägung des Ministerrates die Wahl des FML. Nuppenau, des GM. Scholl oder des GM. Zastavniković zu überlassen6.

    3. Se. Majestät haben ferner die vom Ministerrate beschlossene allgemeine Verordnung über die Zulässigkeit der zeitlichen und örtlichen Suspension der Grundrechte Ag. zu genehmigen7 und sich damit einverstanden zu erklären geruht, dass auf Grund dieser Verordnung die in den Art. 12 und 13 des Gesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger enthaltenen Rechte (über das Vereins- und Versammlungsrecht, dann über das Recht der Preßfreiheit) für Prag und jene Bezirke in Böhmen, wo die gleiche Notwendigkeit nach dem mündlichen Berichte des Hofrates Laufberger vom Ministerrate anerkannt wird, zeitweilig mittelst einer Spezialverordnung des Gesamtministeriums suspendiert werden8.

    4. Se. Majestät haben auch dem Grundsatze nach genehmigt, dass die Lokalpolizei in Prag wieder in die Hände der Regierung übernommen werde, und sehen den diesfälligen au. Anträgen entgegen9.

    5. Se. Majestät haben Sich auch mit der Vermehrung der Garnison in Prag einverstanden erklärt, glauben jedoch, dass auch ohne Erhöhung des Truppenstandes in Böhmen der Zweck durch Konzentrierung des dort vorhandenen Militärs in die Orte, wo Ruhestörungen vorkommen oder zu besorgen sind, erreicht werden könne. Zu diesem Behufe haben Se. Majestät auch den Kriegsminister zu ermächtigen geruht, nach Maßgabe des vom Minister des Innern anzudeutenden Erfordernisses Truppendislokationen in Böhmen ohne vorherige spezielle Einholung der Ah. Genehmigung vornehmen zu dürfen10.

    6. Se. Majestät haben aber auch bei diesem Anlasse Ah. zu bemerken geruht, über die Art und Weise, wie sich die öffentliche Presse in Wien gestaltet, auf das Unangenehmste berührt zu sein. Insbesondere seien in einem Wiener Blatte Feuilletonartikel gegen Se. kaiserliche Hoheit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Albrecht enthalten gewesen, welcher infamierenden Herabsetzungen und Verunglimpfungen dieses kaiserlichen Prinzen seine Spalten öffnete11, weiters ein Artikel gegen die Königin von Spanien, welcher in schamlosester Weise dem Prinzipe der Legitimität ins Gesicht schlug12. Ebenso unliebsam haben Se. Majestät zu bemerken geruht, dass Maßregeln, welche von der Regierung zu treffen wären, von der Tagespresse dem Ministerium schon früher kommandiert werden, endlich dass, wenn im Schoße des Ministerrates Maßregeln beschlossen werden, gewisse Zeitungen schon tags darauf diese Mitteilung über die gefassten Beschlüsse bringen, was nur der Autorität der Regierung schädlich und geeignet sein kann, den Erfolg solcher Maßregeln, die großenteils durch Überraschung wirken sollen, abzuschwächen oder ganz zu paralysieren.

    Der Ministerpräsidentenstellvertreter eröffnete sohin über diese sechs Punkte die Diskussion, welche folgendes Ergebnis hatte:

    Ad 1. Der Minister des Innern bemerkte, dass Baron Kellersperg über die ihm infolge eines Ministerratsbeschlusses mit Erlass vom 1. Oktober l. J. zugegangene Aufforderung zur Aufklärung und Rechtfertigung seines Benehmens erst am heutigen Tage sich zur Absendung eines Telegrammes bestimmt fand, in welchem er anzeigt, dass er bettlägrig war und Samstag nach Wien kommen werde13. Ebenso sei heute die beiliegende Erklärung des Barons Kellersperg eingelangt14.

    Nach Ablesung dieser Erklärung glaubte der Justizminister, sich auf die Bemerkung beschränken zu sollen, dass von einem angeblichen Bekämpfen des Antrages des Schulrates Maresch im böhmischen Landtage seinerseits gar keine Rede sein konnte, da er über denselben mit niemandem gesprochen und sich in unauffälligster Weise der Abstimmung enthalten habe, was, wenn nicht der Abgeordnete Görner es nachträglich bemerkt hätte, gar niemandem aufgefallen wäre15. Desgleichen müsse er sich dagegen verwahren, als hätte er den Artikel der Reichenberger Zeitung16, der ihm erst später mitgeteilt wurde, auch nur gekannt, da er diese Zeitung niemals lese. Die Heiterkeit, von der Baron Kellersperg spreche, sei ebenso unrichtig, als er mit Dr. Uchatzy17 überhaupt in gar keiner Beziehung stehe und auch mit demselben über den fraglichen Gegenstand gar nicht gesprochen habe. Er müsse sich daher gegen alle in der Darstellung des Barons Kellersperg enthaltenen, ihn betreffenden und ihn in einem möglicherweise falschen Lichte darstellenden, aber alles tatsächlichen Grundes entbehrenden Insinuationen entschieden verwahren. Es hänge übrigens selbstverständlich nur von dem Ah. Ermessen Sr. Majestät ab, ob er oder Baron Kellersperg das Feld ihres ämtlichen Wirkens zu räumen haben18.

    Der Minister des Innern bemerkte, dass nach der inzwischen erfolgten, dem Grafen Taaffe einstweilen mündlich bekannt gegebenen Ah. Entschließung der Standpunkt ein gegebener sei und dass er demnach dem Baron Kellersperg telegrafisch erwidern werde: „Nach gegenwärtiger Lage bitte ich Ihre Ankunft nach eigener Bequemlichkeit einzurichten.“

    Die Konferenz erklärte sich mit dieser Erwiderung einverstanden.

    Der Minister des Innern erklärte hierauf sein Vorhaben, den au. Vortrag wegen Enthebung des Barons Kellersperg von dem Statthalterposten in Böhmen nunmehr erstatten und die Motive hiefür aus der Berufung auf die im Ministerratsprotokolle vom 6. l. M. vollinhaltlich aufgenommene Diskussion dieser Frage sowie aus dem Umstande ableiten zu wollen, dass die vorliegende Äußerung des Barons Kellersperg den Zweck, der dem Ministerium dabei vorgeschwebt, nicht erreicht habe, da aus derselben nur Gereiztheit, nicht aber eine Rechtfertigung entnommen werden könne.

    Der Minister für Kultus und Unterricht bemerkte, dass das Wesen der Sache nicht in der Kontroverse zwischen Baron Kellersperg und dem Justizminister, sondern darin liege, dass der Inhalt des Telegrammes des Barons Kellersperg öffentlich Missachtung gegen ein Mitglied der Regierung aussprach, was weder der Justizminister noch die übrigen Mitglieder der Regierung auf sich [beruhen] lassen können19.

    Der Minister des Innern hielt es übrigens für angemessen, dass die Enthebung des Barons Kellersperg in einer für ihn ehrenden Weise erfolge, weshalb er beantragen wolle, dass Se. Majestät die Ah. Anerkennung seiner vorzüglichen Dienste, welche derselbe an der Spitze verschiedener Länder zu betätigen in der Lage gewesen, Ag. auszusprechen geruhen wolle.

    Der Ministerpräsidentenstellvertreter glaubte, dass auch auf eine günstigere finanzielle Behandlung des Barons Kellersperg in der Art etwa, dass das begonnene letzte Dienstquinquennium als vollendet angenommen werde, der au. Antrag zu stellen wäre.

    Die Konferenz erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden20.

    Ad 2 wurde bemerkt, dass die Wahl des Generalen Koller in einer Vorbesprechung der Minister für eine solche erkannt worden sei, gegen welche nichts erinnert werden könnte. Die im telegrafischen Wege erfolgte Einberufung desselben, um wegen der ihm zugedachten Mission mit ihm vorher Rücksprache zu pflegen, wäre nach der Ansicht der Konferenz übrigens kein Hindernisgrund, dass auch einem anderen der von Sr. Majestät nachträglich Ah. bezeichneten Generalen diese Mission übertragen werde. Die Konferenz war auch darüber einig, dass der betreffende General, auf den die Wahl Sr. Majestät fallen werde, nicht zum Statthalter zu ernennen, sondern nur mit der Leitung der Statthalterei zu betrauen wäre, und zwar namentlich aus dem vom Grafen Taaffe angeführten Grunde, weil derselbe Vorgang auch in Triest beobachtet worden ist und FML. v. Moering sich sonst gekränkt fühlen könnte21.

    Ad 3 beantragte der Minister des Innern, dass die bereits entworfene, zur Anwendung der kaiserlichen Verordnung vom 7. l. M. bestimmte Ministerialverordnung (Beilage 2/2)22, zu deren Erlassung noch die Ah. Genehmigung im telegrafischen Wege einzuholen wäre, zu erlassen über das Geltungsgebiet, aber vorher der zur Auskunftserteilung aus Prag hieher beschiedene Hofrat Laufberger gehört werde. Vorher fand er jedoch noch zu bemerken, dass auch der Statthaltereivizepräsident Baron Henniger zur Begegnung ähnlicher Vorkommnisse, wie die letzten waren23, Anträge gestellt habe24, die dahin gehen, a) dass in jenen Bezirken, wo solcher Zusammenlauf zu besorgen, die Lokalpolizei sogleich von den Regierungsorganen zu übernehmen sei, b) dass die Statthaltereileitung ermächtigt werde, in den Fällen, wo vorauszusehen ist, dass Versammlungen auch ohne Erlaubnis der Behörden abgehalten werden dürften, das Zustandekommen solcher Versammlungen durch das rechtzeitige Einschreiten der Militärmacht zu verhindern, ferner c) dass die Staatsanwaltschaft in Prag durch den Justizminister angewiesen werde, nach § 38 des Preßgesetzes25 die Einstellung gewisser Zeitungen zu veranlassen, endlich d) dass an den Kriegsminister das Ansuchen gestellt werde, noch zwei Eskadronen Husaren nach Karolinenthal und Smichow zu verlegen.

    Die Verfügung über Antrag a) wurde der Besprechung zum Punkte 4 vorbehalten, Antrag b) aber von der Konferenz als ein solcher gehalten, zu dem die Statthaltereileitung keiner Ermächtigung bedarf, weil ihr diese Vorkehrung im eigenen Wirkungskreise zustehe.

    Zu dem Antrage c) bemerkte der Justizminister, dass der Staatsanwalt in Prag den gleichen Antrag gestellt habe, dass jedoch aus dem Berichte des Oberstaatsanwaltes hervorgehe, dass bisher bezüglich keiner einzigen böhmischen Zeitung die Erfordernisse des § 38 des Preßgesetzes eintreten, da hiezu nicht Einleitungsbeschlüsse und Beschlüsse auf Versetzung in den Anklagestand, sondern nur rechtskräftige Enderkenntnisse genügen können, solche aber in der erforderlichen Regel noch bei keiner böhmischen Zeitung vorhanden sind26

    Die Konferenz konstatierte, dass über diesen Antrag keine spezielle Ermächtigung notwendig sei, da in der jetzt kundzumachenden allgemeinen kaiserlichen Verordnung auch hiefür vorgedacht sei.

    Bezüglich des Antrages d) wäre nach Ansicht der Konferenz mit dem Kriegsminister sich in das Einvernehmen zu setzen.

    Sodann wurde Hofrat Laufberger in die Sitzung berufen, welcher über das Tatsächliche der letzten Ausschreitungen in Prag mit dem Beifügen berichtete, dass auch für den 11. und 18. l. M. Versammlungen in der Umgebung Prags, eine noch größere aber für den 3.27 November l. J. als dem Gedächtnistage der Schlacht am Weißen Berge angesagt seien. Die Garnison in Prag hielt Laufberger für genügend, die Kommunalwache dagegen ihrem Dienste nicht gewachsen mit dem Beifügen, dass die tschechische Bevölkerung die Sache so auffasse, als wenn sie von der Kommunalwache nichts zu fürchten hätte28. Eine Maßregel, insbesondere gegenüber der tschechischen Presse, hielt er für unumgänglich notwendig, weil die Erfahrung zeigt, dass die tschechischen Blätter für die Bewegung das mot d’ordre geben, dem die tschechische Bevölkerung blind folgt. Was die Bezirke betrifft, in welchen das Vereins- und Versammlungsrecht, dann die Preßfreiheit zeitweilig zu suspendieren wären, glaubte Hofrat Laufberger, dass mit dieser Maßregel nicht nur für Prag, sondern auch für den Sprengel von 13 Bezirkshauptmannschaften – Smichow, Karolinenthal, Schlan, Raudnitz, Jitschin, Königgrätz, Melnik, etc. – insbesondere für das nordöstliche Böhmen vorzugehen wäre.

    Der Justizminister war der Ansicht, dass durch ein energisches Niederhalten in der Hauptstadt Prag auch ein nachhaltiger Einfluss auf die Agitation im Lande geübt werden wird. Die Hauptsache dabei bleibe, die agitatorische Presse zügeln zu können, welche ihren Hauptsitz in Prag hat, denn außerhalb Prags werden Versammlungen, wo sie bereits stattgefunden haben, kaum mehr vorkommen, Exzesse seien daher nur in Prag und in den politischen Bezirken von Smichow und Karolinenthal zu besorgen, nach seinem Dafürhalten wäre daher die fragliche Suspension auf Prag und die genannten beiden Bezirke zu beschränken, deren geografische Lage eine solche sei, dass sie auf einem Flächenraume von 29 Quadratmeilen die Stadt Prag in einem Umkreise von drei Meilen einschließen. Weiter von Prag weg werde aber der zu Exzessen geneigte Pöbel nicht gehen, weil er das Geld hiezu nicht hat. In den Bezirken, die Hofrat Laufberger bezeichnet habe, seien auch solche wie z. B. Podiebrad, wo eine Ruhestörung nie vorgekommen ist, über die also die fragliche Ausnahmsmaßregel zu verhängen ebenso wenig ein Grund wäre, wie dies bezüglich der deutschen Bezirke der Fall sein würde.

    Der Minister des Innern meinte, dass ein größerer Umkreis um Prag allenfalls von sechs Rundmeilen in die Maßregel einzubeziehen wäre.

    Der Finanzminister bemerkte, dass, wenn er auch in dieser Beziehung bezüglich des Vereins- und Versammlungsrechtes die Anschauung des Justizministers teile, er doch bezüglich der Presse ein größeres Geltungsgebiet für notwendig halte, da es nicht zu bezweifeln ist, dass, wenn diese Maßregel für Prag und Umgebung ins Leben tritt, die Národní listy und andere größere tschechische Blätter sich in andere Städte flüchten werden, wo dann die Maßregel sukzessive weiter ausgedehnt werden müsste, was aber die Gehässigkeit derselben noch mehr steigern würde.

    Der Justizminister glaubte, dass solche Übersiedlungen nicht leicht vorkommen dürften, schon einmal wegen der Kaution, dann weil die wenigsten, vielleicht sogar keines dieser Blätter eine eigene Druckerei besitzt und diese Übersiedlung mit großen Auslagen verbunden wäre, endlich auch aus dem Grunde, weil nach der allgemeinen Verordnung diesen Blättern auch für die betreffenden Bezirke das Postdebit entzogen werden könnte.

    Graf Taaffe glaubte, dass bei einer so geringen Begrenzung der Aufstand kaum werde gebrochen werden, die nachträgliche Amplifikation dieser Maßregel müsste aber einen sehr unangenehmen Eindruck und die Regierung wegen ihrer Kurzsichtigkeit nur lächerlich machen.

    Der Finanzminister stimmte endlich dem Antrage des Justizministers bei, glaubte übrigens, dass auch noch der angrenzende Bezirk Schlan in die Maßregel einzubeziehen wäre.

    Der Minister Dr. Berger bemerkte, dass, wenn man eine bestimmte Grenze verlasse, nichts anderes erübrigte, als die Maßregel auf das ganze Land auszudehnen.

    Da kein bestimmter Gegenantrag gestellt wurde, brachte der Ministerpräsidentenstellvertreter den Antrag des Justizministers zur Abstimmung, welcher die Majorität erhielt, indem nur der Ministerpräsidentenstellvertreter und der Minister des Innern dagegen stimmten.

    (Hofrat Laufberger entfernte sich hierauf aus der Sitzung, nachdem er es noch als möglich bezeichnet hatte, dass die Übersetzungen beider Verordnungen in die böhmische Sprache loco Prag zu einer Zeit vorgenommen werden können, dass sie künftigen Sonntag den 11. l. M. in Prag publiziert werden können.)

    Die Konferenz beschloss sohin, dass Se. Majestät au. zu bitten wäre, die Ah. Genehmigung zur Publikation dieser beiden Verordnungen im telegrafischen Wege zu erteilen und dass der Minister des Innern alle Vorbereitungen zu treffen hätte, dass beide Verordnungen, und zwar die Spezialverordnung unter Berufung auf die Ah. Genehmigung am 11. l. M. sowohl im Reichsgesetzblatte als auch in der Wiener Zeitung und Prager Zeitung, und zwar in letzterer auch in böhmischer Sprache, kundgemacht werden können29.

    Ad 4 bezeichnete es Graf Taaffe für notwendig, in Prag die Lokalpolizei wieder in die Hand der Regierung zu nehmen und mit Aufhebung der 1866er Verordnung des gewesenen Staatsministers Grafen Belcredi auf die Bestimmungen des Statutes der Stadt Prag zurückzugehen, welche eine gesetzliche Änderung nicht erfahren haben30. Die Sicherheitswache in Prag werde nach einiger Purifikation von der Regierung in eigene Regie zu übernehmen und zu deren Kommando einige bewährte Gendarmerieoffiziere dahin zu kommandieren sein. Bevor er Sr. Majestät den au. Vortrag hierüber erstatte, werde er übrigens noch den Prager Polizeidirektor einberufen, um mit ihm hierüber zu beraten.

    Die Konferenz nahm diese Mitteilung zustimmend zur Kenntnis31.

    Ad 5 erklärte der Minister des Innern sein Vorhaben, sich an den Kriegsminister vorläufig mit dem Ersuchen wenden zu wollen, dass noch zwei Eskadronen Kavallerie nach Prag oder die nächste Umgebung verlegt werden, welche Mitteilung die Konferenz zur Kenntnis nahm.

    Der Justizminister bemerkte, dass es ihm, worauf auch Bürgermeister Klaudy hingewiesen habe, zweckmäßig erschiene, wenn für einige Zeit Militärpatrouillen in Prag eingeführt würden32.

    Ad 6 beklagte der Minister des Innern, dass die Preßfreiheit in einigen Wiener Blättern in so unverständiger Weise ausgenützt werde. Indessen könne doch nur gegen jene Artikel eine Verfolgung eingeleitet werden, durch welche das Strafgesetz übertreten wurde. Als solche erkenne er jedenfalls jene der Sonn- und Montagszeitung über die Auslassungen gegen Se. kaiserliche Hoheit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Albrecht, jene gegen die Königin von Spanien gerichteten, von Übertretungen gegen die öffentliche Sittlichkeit strotzenden Artikel, endlich auch den gegen den Justizminister gerichteten, dessen Ehre empfindlich verletzenden Artikel33. Bezüglich dieser drei Artikel möchte er den Justizminister ersuchen, dem Staatsanwalte wegen Einleitung des Strafverfahrens die Weisung zu geben. Nachdem jedoch auch gewisse Journale in letzterer Zeit in fortgesetzter Reihenfolge die abenteuerlichsten Gerüchte über den Bestand einer Ministerkrisis bringen und durch diese täglich wiederholten grundlosen Beunruhigungen auch die Autorität der Regierung empfindlich geschädiget wird, möchte er es auch der Erwägung der Konferenz anheimstellen, ob nicht in neuerlichen Wiederholungsfällen gegen solche Blätter das Verfahren wegen Übertretung gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung durch Verbreitung beunruhigender Gerüchte eingeleitet werden soll.

    Die Konferenz war darüber einig, dass der Justizminister wegen Verfolgung der erwähnten drei Artikel den Staatsanwalt anweise und denselben auch beauftrage, gegen den Skandal in Wiener Blättern bezüglich der Herabsetzung von Personen und Genossenschaften an der Hand des Gesetzes strenger vorzugehen34.

    Auf die Bemerkung des Grafen Taaffe, dass die Gerichte in Prag diesfalls viel rigoroser vorgehen als jene in Wien, erwiderte der Justizminister, dass die Prager Blätter zum Hasse gegen die Regierung und Ungehorsam gegen die Behörden aufreizen und daher nach dem § 65 a des Strafgesetzes35 wegen Störung der öffentlichen Ruhe behandelt werden, welche Absicht aber den Wiener Blättern ferne liege.

    Der Finanzminister meinte, dass es angezeigt gewesen wäre, gegen die Sonn- und Montagszeitung, welche den Artikel gegen die Königin von Spanien brachte, das objektive Strafverfahren einzuleiten, während jetzt das ordentliche Verfahren viel Skandal im Gefolge haben dürfte36.

    Der Antrag des Ministers des Innern wegen Verfolgung der Artikel über Ministerkrisen wurde als nicht opportun fallen gelassen, wobei Minister 1/2/3/4/5Dr. Berger bemerkte, dass die Anwendung des § 30837 Strafgesetz auf diese Fälle einen unangenehmen Eindruck hervorrufen würde und dass, da man diesen Klatsch schon durch fünf Wochen mit Geduld ertragen habe, man ihn noch acht Tage umso ruhiger ertragen könne, da bei dem Wiederzusammentritte des Reichsrates die Publizistik doch einen anderen Stoff für ihre Artikel wählen wird.

    Schließlich bemerkte Graf Potocki, dass es höchst wünschenswert wäre, wenn sich die Konferenzmitglieder gegenseitig das Wort geben würden, gegen niemanden etwas davon zu erwähnen, was im Schoße des Ministerrates verhandelt wird. Die Bewahrung des Geheimnisses hierüber sei von der größten Wichtigkeit, und ohne dessen versichert zu sein, könne man nicht regieren. Graf Potocki hielt es schließlich für angezeigt, wenn die offiziöse Presse dazu bestimmt werden könnte, bezüglich der für Prag bestimmten Ausnahmsmaßregel das Feld vorzubereiten.

    Der Justizminister hielt dies gleichfalls für zweckmäßig und meinte, dass namentlich die „Neue Freie Presse“, die schon einen Artikel gebracht hat, in welchem sie der Regierung ein energisches Vorgehen gegen die tschechischen Bestrebungen anriet, vermocht werden solle, Samstag und Sonntag auf diesen Schritt vorzubereiten. Bei gehöriger Inspiration werde sie dies gewiss tun, insbesondere wenn sie wisse, dass etwas geschieht, weil die größeren Blätter es lieben, wenn sie inspiriert erscheinen.

    Der Minister 1/2/3/4/5Dr. Berger erklärte sich bereit, in diesem Sinne auf drei bis vier Blätter wirken zu wollen.38.

    II. Auflösung oder motivierter Schluss des Tiroler Landtages

    II. Verwaltung, politischeGemeindewesen Der Minister des Innern referierte, der Statthalter in Tirol habe infolge telegrafischer Aufforderung berichtet, dass über den mit 28 gegen 21 Stimmen angenommenen Vertagungsantrage des Abgeordneten Greuter über die Regierungsvorlage in Betreff der Gemeindegenossen seines Erachtens von Seite der Regierung nur dagegen zu verwahren wäre, dass eine Regierungsvorlage nach Schluss der Session zum Gegenstande von Begutachtung des Landesausschusses gemacht werde, was jedoch erst in nächster Session zu geschehen hätte39. Da jedoch der Vorwand zur Ablehnung in der Aufnahme des Wortes „Gemeindemitglied“ gelegen ist, so könnte, um die Partei, welche gegen die Staatsgrundgesetze opponiert, entweder ganz zu entlarven oder ihr Gelegenheit zum Einlenken zu geben, noch eine neue Regierungsvorlage eingebracht werden, wofür Ritter v. Lasser den Entwurf beilegte, in dem es heißt „alle österreichischen Staatsbürger“ etc.40 Für den Fall, als dies beliebte, bitte Ritter v. Lasser um telegrafische Weisung. Er bemerkt weiter, dass wenn ihm nicht die Weisung zukomme, nach oder während der Abstimmung über das Schulgesetz die Landtagssession zu schließen, „weil der Landtag die Durchführung der Staatsgrundgesetze in Gemeinde- und Schulsachen in wesentlichen Punkten ablehnt“, er den Landtagsschluss erst am 10. l. M. aussprechen werde. Eine Auflösung des Landtages im dermaligen Momente hält Ritter v. Lasser nicht angezeigt, weil gleichzeitig neue Wahlen angeordnet werden müssten und Wahlen in der nächsten Zukunft gewiss kein günstigeres Resultat geben werden. Wenn aber ein Wert darauf gelegt würde, dem Landtage wegen Widerstand gegen die Staatsgrundgesetze ostensibel einen Schlag zu versetzen, bittet der Statthalter um Ermächtigung, während oder unmittelbar nach der Schulgesetzverhandlung die Session im Ah. Auftrage zu schließen.

    Nach eingehender Diskussion dieses Gegenstandes einigte sich die Konferenz

    1. in der Ansicht, dass auf die vom Statthalter proponierte neue Vorlage nicht einzugehen sei, weil darin doch ein halbes Zurückweichen und Instichlassen der früheren Vorlage gelegen und es für die weitere Regierungsaktion in Tirol vorteilhafter wäre, wenn sich der Kampf für die Staatsgrundgesetze nicht bloß um die konfessionelle Frage (Schulgesetz) dreht;

    2. in der Ansicht, dass zwar der Landtag in Tirol jedenfalls aufgelöst werden müsse, dass jedoch der dermalige Moment hiezu nicht opportun wäre;

    3. was die Frage betrifft, ob der Schluss des Landtages einfach oder motiviert zu geschehen hätte, einigte sich die Konferenz, nachdem eine vom Justizminister proponierte Fassung für den motivierten Schluss vom Ministerpräsidentenstellvertreter, dem Handelsminister und dem Grafen Potocki als eine solche befunden wurde, durch welche die freie Ah. Entschließung Sr. Majestät alteriert wäre, dahin, dass dem Statthalter bedeutet werde, der Schluss des Landtages habe nach der Erledigung des Schulgesetzes mit der im Berichte vorgeschlagenen obigen Formel und dem Zusatze zu geschehen: „indem die Regierung im Bewusstsein der ihr obliegenden Pflicht sich die weitere Erwägung darüber vorbehält, welche verfassungsmäßigen Mittel anzuwenden sein werden, um den Staatsgrundgesetzen von Seite des Landtages Anerkennung zu verschaffen“41.

    III. Antrag auf Ah. Sanktion des vom oberösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzes wegen Vereinigung von Ortsgemeinden

    III. Verwaltung, politischeGemeindewesen Der Minister des Innern gab sein Vorhaben kund, das vom oberösterreichischen Landtage beschlossene Gesetz wegen Vereinigung von Ortsgemeinden42, weiters

    IV. Antrag auf Ah. Sanktion des vom steiermärkischen Landtage beschlossenen Gesetzes einer 30%igen Umlage für die Bezirksvertretung Stainz

    IV. SteuerwesenLandes-, Gemeindezuschläge das vom steiermärkischen Landtage beschlossene Gesetz wegen einer 30%igen Umlage auf die direkten Steuern für die Bezirksvertretung Stainz zur Bestreitung der Bezirkserfordernisse43, weiters

    V. Ebenso für das vom Bukowinaer Landtage beschlossene Gesetz wegen Ausscheidung von Grundbesitzungen in Idzestie und Konstituierung zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete

    V. Verwaltung, politischeGemeindewesen das vom Bukowinaer Landtage beschlossene Gesetz betreffend die Ausscheidung der vormals herrschaftlichen, dem Leon, Basil und Johann v. Reus in Idzestie gehörigen Grundbesitzungen aus dem Verbande der gleichnamigen Gemeinden und Konstituierung derselben zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete44, endlich

    VI. Ebenso detto wegen Ausscheidung von Grundbesitzungen in Botorchovitzo und Konstituierung zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete

    VI. Verwaltung, politischeGemeindewesen das vom Bukowinaer Landtage beschlossene Gesetz betreffend die Ausscheidung des vormals herrschaftlichen, den Ludwig Nagyschen Erben Augustin Rotter und Amalie Suchanek, dann dem Dominik Moysa gehörigen Gutsanteile in Botuschanitza aus dem Verband der gleichnamigen Gemeinden und Konstituierung derselben zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete Sr. Majestät zur Ah. Sanktion vorlegen zu wollen45.

    Die Konferenz war hiemit einverstanden.

    Wien, am 8. Oktober 1868. Taaffe. Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Gödöllő, 23. Oktober 1868. Franz Joseph.

    1This TEI document has been used to generate a printed version of this edition
    2MR. I v. 6. 10. 1868/I; davor kam diese Angelegenheit bereits in MR. II v. 2. 9. 1868/VI zur Sprache, beide sind nicht mehr vorhanden.
    3Der sich in der so genannten Tábor-Bewegung manifestierte national-politische Protest weiter Teile der tschechischen Gesellschaft hatte eine große Intensität erreicht, siehe dazu , Die tschechische Gesellschaft 1: 335–344; , Tábory v českých zemích.
    4Ernst Freiherr von Kellersperg bekleidete diesen Posten seit März 1867.
    5Alexander Freiherr von Koller war seit 1866 Divisionär in Prag, zu ihm 4: 87.
    6Unter den Beständen des , Ministerratspräsidium konnte kein Hinweis auf dieses Telegramm gefunden werden. Georg Freiherr v. Nuppenau war Stellvertreter des Chefs des Generalstabs, Heinrich Freiherr v. Scholl war Chef des Geniekomitees im Kriegsministerium und Gedeon Ritter v. Zastavniković war zugeteilter General und Leiter der militärisch-technischen Geschäftsgruppen im Kriegsministerium.
    7Das Staatsgrundgesetz v. 21. 12. 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder, abgedruckt u. a. bei , Verfassungsgesetze, Nr. 134. Die teilweise Suspendierung dieses Gesetzes war durch den § 14 des Nr. 141/1867, § 20 des Nr. 142/1867 und des § 2 des Nr. 144/1867 geregelt. Die zeitweilige und örtliche Ausnahme von den bestehenden Gesetzen war mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 7. 10. 1868 auf Vortrag Giskras v. 22. 9. 1868 genehmigt worden, Kab. Kanzlei, KZ. 3479/1868, publiziert als kaiserliche Verordnung v. 7. 10. 1868 Nr. 136/1868.
    8Auf Vortrag Taaffes v. 8. 10. 1868 genehmigte der Kaiser mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 9. 10. 1868 die angesuchten Maßnahmen, Kab. Kanzlei, KZ. 3545/1868.
    9Auf Vortrag Belcredis v. 15. 1. 1866 hatte der Kaiser mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 19. 1. 1866 beschlossen, etliche der bestehenden Polizeidirektionen aufzulösen, die weiter bestehenden – in den wichtigsten Städten wie Wien, Prag usw. – sollten Agenden an die Gemeinden abtreten, siehe dazu MR. v. 13. 1. 1866/I, VI/1, Nr. 44. Mit Schreiben (K.) v. 27. 1. 1866 forderte Belcredi die in Frage kommenden Statthaltereien auf, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten, alles in , IM., Polizei, Oberste Polizeibehörde Präsidium II, Ktn. 189, Zl. 115/1866. Die der Prager Kommunalvertretung zustehenden erweiterten Agenden der Lokalpolizei waren erst mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 8. 1. 1868 auf Vortrag Taaffes v. 5. 1. 1868, Kab. Kanzlei, KZ. 112/1868, genehmigt worden; publiziert als Kundmachung des böhmischen Statthaltereipräsidiums v. 8. 2. 1868, Nr. 5/1868.
    10Vgl. die bereits Ende August erteilte kaiserliche Ermächtigung zu Dislokationsveränderungen und Garnisonverstärkungen in Böhmen ohne vorherige Ankündigung und den darauf Bezug nehmenden Vortrag Kuhns v. 30. 8. 1868, alles in MKSM., SR. 65, Zl. 66/1868
    11Gemeint sind die Artikel Kriegsministerium und Inspectorat in der v. 27. 9. 1868 und Militär-Politik in v. 5. 10. 1868.
    12Gemeint ist der Artikel Ein verlorenes Königsgeschlecht in v. 4. 10. 1868; in einem in derselben Ausgabe erschienen Feuilleton war Königin Isabella II persönlich schwer diffamiert worden.
    13Im böhmischen Landtag war es am 23. 9. 1868 während der Debatte um das neue Schulaufsichtsgesetz zwischen Kellersperg und Herbst zu einem Eklat gekommen, worüber die Zeitungen berichteten, v. 26. 9. 1868. Nachdem die über einen möglichen Eintritt Kellerspergs in ein neues Ministerium Vermutungen angestellt hatte und v. 26. 9. 1868 Kellersperg mit den Worten zitierte Sagen Sie freundlichst Ihrem Redacteur [der Reichenberger Zeitung], in ein Ministerium, in welchem Herbst und Hasner sitzen, sitzt ein Kellersperg nicht, stellte Kellersperg mittels eines Telegramms an die Presse richtig … habe ich den Namen des mir hochverehrten Herrn Ministers von Hasner bei jenem Ausspruche gar nicht erwähnt, abgedruckt in v. 28. 9. 1868, womit der Skandal perfekt war. Daraufhin wurde in einer Ministerbesprechung beschlossen, Kellersperg um rechtfertigende Aufklärungen zu ersuchen, Vortrag Taaffes v. 30. 9. 1868 mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 2. 10. 1868 zur Kenntnis genommen, Kab. Kanzlei, KZ. 3632/1868. Das hier erwähnte Telegramm Kellerspergs konnte unter den Beständen des Ministerratspräsidium und , IM., Präs. nicht gefunden werden.
    14Das Schreiben Kellerspergs v. 4. 10. 1868 liegt dem Originalprotokoll bei.
    15Nachdem die Kommission des böhmischen Landtages jenen Passus der Regierungsvorlage nicht berücksichtigt hatte, in dem die Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes den kirchlichen Oberbehörden zustehen sollte, hatte Maresch den Antrag gestellt, diese Stelle der Regierungsvorlage doch einzufügen, vgl. den Bericht über die Sitzung des böhmischen Landtages am 23. 9. 1868 in v. 26. 9. 1868.
    16Siehe Anm. 12.
    17Zu August Uchatzy siehe , Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich 48: 214.
    18Taaffe hatte bereits mit Vortrag v. 30. 9. 1868 über die Differenzen zwischen Herbst und Kellersperg berichtet; diesen Vortrag hatte der Kaiser mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 2. 10. 1868 lediglich zur Kenntnis genommen, Kab. Kanzlei, KZ. 3632/1868.
    19Zum Telegramm Kellerspergs an siehe Anm. 12.
    20Auf Vortrag Giskras v. 10. 10. 1868 wurde Kellersperg mit Ah. Handschreiben vom selben Tag des Postens des Statthalters in Böhmen enthoben, Kab. Kanzlei, KZ. 3701/1868. Mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 10. 11. 1868 auf Vortrag Giskras v. 4. 11. 1868 erhielt Kellersperg den normalmäßigen Ruhegenuss von 5.250 fl. p. a.; die Rückzahlung des Restes eines Gehaltvorschusses von 630 fl. wurde ihm nachgesehen, Kab. Kanzlei, KZ. 4125/1868.
    21Moering war mit Ah. Handschreiben v. 30. 7. 1868 auf Vortrag Giskras v. 29. 7. 1868 zum Leiter der küstenländischen Statthalterei ernannt worden, Kab. Kanzlei, KZ. 2784/1868. Zu Karl Moering 6: 339. Auf Vortrag Giskras v. 10. 10. 1868 wurde Koller mit Ah. Handschreiben vom selben Tag mit der Leitung der böhmischen Statthalterei betraut, Kab. Kanzlei, KZ. 3703/1868.
    22Liegt dem Originalprotokoll in handschriftlicher Fassung bei.
    23In Prag und Umgebung war es am 4. 10. 1868 zu Zusammenstößen zwischen tschechischen Demonstranten und dem Militär gekommen, siehe dazu v. 5. und 6. 10. 1868, v. 5. und 7. 10. 1868 und , Tábory v českých zemích, 247 mit weiteren Quellenhinweisen.
    24Diese Anträge Hennigers konnten unter den Beständen des , IM., Präs. nicht gefunden werden.
    25 Nr. 6/1863, Preßgesetz v. 17. 12. 1862.
    26Die entsprechenden Akten, JM., Präs. 416, 420 und 453, alle ex 1868 sind nicht mehr vorhanden.
    27Die Ziffer 3 ist mit Bleistift durchgestrichen; am Rande steht 7.
    28Siehe dazu Anm. 8.
    29Die kaiserliche Verordnung v. 7. 10. 1868 über die zeitweise Suspendierung der Grundrechte, zit. in Anm. 6, und die sich darauf gründende Spezialverordnung des Gesamtministeriums für Prag und Umgebung, zit. in Anm. 7, wurden als Nr. 136 bzw. Nr. 137, beide ex 1868, am 11. 10. 1868 publiziert; am selben Tag wurden beide Verordnungen in der und der abgedruckt.
    30Siehe dazu Anm. 8.
    31Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 9. 10. 1868/III, MR. v. 10. 10. 1868/VI und VII, die nicht mehr vorhanden sind. Auf Vortrag Taaffes vom 9. 10. 1868 wurde die Erweiterung der Agenden der Lokalpolizei mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 11. 10. 1868 rückgängig gemacht, Kab. Kanzlei, KZ. 3698/1868. Das Vorgehen der Prager Polizeidirektion anlässlich der vorausgesetzten Demonstrationen in Prag am 8. November kam in MR. II v. 14. 11. 1868/II zur Sprache, das nicht mehr vorhanden ist. Auf Vortrag Taaffes v. 12. 11. 1868 wurde mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 17. 11. 1868 nebst der Vermehrung Landesgendarmerie in Böhmen auch die Errichtung einer neuen k. k. Sicherheitswache in Prag bewilligt, Kab. Kanzlei, KZ. 4238/1868.
    32Mit Schreiben v. 9. 10. 1868 an Kuhn ersuchte Giskra um Verstärkung der Prager Garnison und um fallweise Unterstützung der Landesstelle durch das Militär, worauf das Kriegsministerium mit Schreiben (K.) v. 10. 10. 1868 das Generalkommando in Prag anwies, dementsprechend nach eigenem Ermessen vorzugehen, alles in KM., Präs. 79–3/7/1868. Zur Durchführung dieser Befehle siehe KM., Präs. 79–3/30 ex 1868.
    33Zu den erwähnten Artikeln gegen Erzherzog Albrecht und Königin Isabella siehe Anm. 10 und 11, gegen Herbst v. 4. 10. 1868.
    34Unter den Beständen des , JM., Präs. konnte kein Hinweis auf diese Angelegenheit gefunden werden.
    35Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Übertretungen, in Wirksamkeit gesetzt mit Patent v. 27. 5. 1852, Nr. 117/1852.
    36Zum durch das Gesetz über das Strafverfahren in Preßsachen v. 17. 12. 1868, Nr. 67/1863, eingeführten Begriff des objektiven Verfahrens siehe , Die Entwicklung des Preßrechts, 636–641.
    37Verbreitung falscher beunruhigender Gerüchte oder Vorhersagen, siehe , Die Entwicklung des Preßrechts, 636–641.
    38Tatsächlich erschienen im Sinne der Ministerratsbeschlüsse inspirierte Artikel in v. 10. und 11. 10. 1868, v. 10. 10. 1868 und v. 10. 10. 1868.
    39Die entsprechende Korrespondenz zwischen Innenministerium und der Tiroler Statthalterei ist unter den Beständen des , IM., Präs. nicht mehr auffindbar. Mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 14. 7. 1868 auf Vortrag Giskras v. 6. 7. 1868 hatte der Kaiser die Entwürfe über die mit den Staatsgrundgesetzen in Einklang gebrachten Gemeindegesetzgebungen der einzelnen Kronländer sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 2486/1868. Den für Tirol bestimmten Entwurf hatte Lasser gleich zu Beginn der Landtagssession eingebracht, 22. 8. 1868 (1. Sitzung) 4. Der von Greuter gestellt Antrag, 5. 10. 1868 (25. Sitzung) 682, war nach kontroversieller Diskussion angenommen worden, 5. 10. 1868 (25. Sitzung) 692. Zur Entwicklung der Tiroler Gemeindegesetzgebung , Tiroler Gemeinde-Ordnung.
    40Nach § 7 der Tiroler Gemeindeordnung v. 9. 1. 1866, Nr. 1/1866, waren Gemeindegenossen, auch wenn sie den Steuerzensus erfüllten, vom Wahlrecht ausgeschlossen; Artikel 4 des Staatsgrundgesetzes v. 21. 12. 1867, Nr. 142/1867, garantierte aber allen Staatsbürgern, die die steuerlichen Voraussetzungen erfüllten, das aktive und passive Wahlrecht.
    41Mit exakt diesen Worten und unter Bezugnahme auf die telegrafische Weisung des Innenministers und den Ministerratsbeschluss verkündete Lasser am 9. 10. 1868 den Schluss des Landtages, 9. 10. 1868 (31. Sitzung) 933.
    42Der Landtag hatte das Gesetz, womit der § 2 Alinea 2 und § 83 des Gemeindegesetzes v. 28. 4. 1864 aufgehoben wurden, in seiner 20. Sitzung am 25. 9. 1868 angenommen, 482–494. Auf Vortrag Giskras v. 8. 10. 1868 wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 12. 10. 1868 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 3705/1868, publiziert als Nr. 19/1868
    43Der Landtag hatte das Gesetz in seiner 13. Sitzung am 19. 9. 1868 angenommen, 235 Auf Vortrag Giskras v. 8. 10. 1868 wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 14. 10. 1868 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 3553/1868 publiziert als Nr. 28/1868.
    44Der Landtag hatte das Gesetz in seiner 4. Sitzung am 9. 9. 1868 angenommen, 55 f. Auf Vortrag Giskras v. 8. 10. 1868 wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 14. 10. 1868 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 3554/1868 publiziert als Nr. 17/1868.
    45Der Landtag hatte das Gesetz in seiner 4. Sitzung am 9. 9. 1868 angenommen, 55. Auf Vortrag Giskras v. 8. 10. 1868 wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 14. 10. 1868 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 3708/1868, publiziert als Nr. 18/1868.

    How to cite

    Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-02-0-18681008-P-0118.html)