Nr. 186Ministerrat (1. Jänner 1868–21. November 1871)
Nr. 186Ministerrat, Wien, 17. Februar 1869
I. Haltung der Regierung gegenüber dem Antrage des Abgeordneten Graf Spiegel wegen Errichtung
einer landwirtschaftlichen Lehranstalt.
II. Einholung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung des Gesetzentwurfes wegen Ausschreibung
von Staatspreisen für Maulbeerpflanzungen.
III. Einholung der Ah. Sanktion für den Beschluss des Tiroler Landesausschusses wegen
Zuschlags von 50% zu den Steuern für die Gemeindefraktion Lodrons.
IV. Ah. signiertes Gesuch des Abgeordneten Ritter v. Kotz um Nachsicht der Hälfte der
Taxe für seine Erhebung in den Freiherrnstand.
V. Frage wegen Entziehung des Postdebits für die in der Schweiz erscheinende französische
Zeitschrift „L’Égalité“.
VI. Wegen Erwiderung der Note des Reichskanzlers in der Auszeichnungsangelegenheit des
Bankiers Louis Haber.
VII. Vorgang bei Auszeichnungsanträgen für in den diesseitigen Ländern domizilierende
Personen wegen Verdiensten um Ungarn oder um das Ressort des Reichskanzlers.
VIII. Einzuschlagender Vorgang von Seite der Regierung hinsichtlich der Aktion in der böhmischen
Frage.
IX. Gesetzentwurf betreffend Änderungen in den Rangsverhältnissen und Bezügen für Gerichtshofbeamte
und Diener.
X. In Angelegenheit des Übereinkommens mit Ungarn in Betreff der Verwaltung der fundierten
und der schwebenden Schuld.
XI. Auszeichnungsanträge für den Prager Professor Smutek und den Ministerialrat Heider
im Ministerium für Kultus und Unterricht.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 5. März 1869.
[Franz Joseph].
RS.Reinschrift fehlt; zu VII.
, FM. Präs. 1567/1872.P. Hueber; VS.Vorsitz Taaffe; anw.anwesend Plener, Hasner, Potocki, Giskra, Herbst, Brestel, Berger.
47325
[I.–VI. fehlt]
Zu VII. Vorgang bei Auszeichnungsanträgen für in den diesseitigen Ländern domizilierende
Personen wegen Verdiensten um Ungarn oder um das Ressort des Reichskanzlers
Zu VII. AuszeichnungenAuszeichnungen, allgemein
FM. Präs. 1567/1872: Ministerratsbeschlüsse über die Regelung der Kompetenz zur Stellung von Auszeichnungsanträgen b) vom 17. Februar 1869, wo die zwischen dem Reichsministerium und den beiderseitigen Landesministerien getroffene Vereinbarung gutgeheißen wurde, dass, wenn es sich um Belohnung von für Ungarn erworbene Verdienste an einer in diesen Ländern domizilierenden Person, oder um die Auszeichnung von Verdiensten um das Ressort des Reichskanzlers handelt, das ungarische Ministerium, und beziehungsweise der Reichskanzler sich an das hiesige Ministerratspräsidium mit der Anfrage zu wenden hat, ob seitens des diesseitigen Ministerrates eine Anstand gegen den beabsichtigten Auszeichnungsantrag bestehe oder nicht, welches diese negative Zensur abgibt, ohne sich auf den positiven Teil einzulassen, ob der Betreffende der Auszeichnung würdig sei, und dass ebenso vice versa vorzugehen ist2.[VIII.–XI. fehlt]
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How to cite
Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-02-0-18690217-P-0186.html)