Nr. 225Ministerrat (1. Jänner 1868–21. November 1871)

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Nr. 225Ministerrat, Wien, 15. Mai 1869

RS.Reinschrift und bA.; P. Hueber; VS.Vorsitz Taaffe; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend Taaffe (15. 5.), Plener 28. 5., Hasner 29. 5., Potocki 29. 5., Giskra 21. 5., Herbst 13. 6., Brestel, Berger.

  • I. Wegen Ah. Sanktionierung des Gesetzes über Wein- und Mostverbrauchssteuer in Vorarlberg.
  • II. Detto wegen der Nachtragskredite pro 1869.
  • III. Detto wegen Ausprägung von Silberscheidemünzen.
  • IV. Detto wegen Stempel- und Gebührenbefreiung bei Erneuerung der beim Brande in Stanislau zugrunde gegangenen Gerichtsakten.
  • V. Detto wegen Gebührenbefreiung in Grundentlastungssachen.
  • VI. Detto wegen Gebührenbefreiung der Verhandlungen aus Anlaß der Aufhebung und Ablösung des Propinationsrechtes.
  • VII. Detto wegen Refundierung der Staatsgarantieschuld der Böhmischen Westbahn.
  • VIII. Detto wegen der Grundsteuer.
  • IX. Detto über den Beschluss des Steuerreformausschusses des Abgeordnetenhauses.
  • X. Detto wegen Aufnahme eines Anlehens aus dem Bukowinaer griechisch-orientalischen Religionsfonds zur Herstellung eines Regierungsgebäudes in Czernowitz.
  • XI. Detto für die Eisenbahn Lupkow–Przemysl.
  • XII. Detto für die Eisenbahn Villach–Brixen und St. Peter–Fiume.
  • XIII. Detto für die Eisenbahn Bludenz–Feldkirch–Bregenz.
  • XIV. Detto für das Übereinkommen in Betreff der Franz-Joseph-Bahn.
  • XV. wegen Ah. Sanktionierung des Gesetzes für das Übereinkommen der Umstaltung der Linz–Budweiser Pferdebahn in eine Lokomotivbahn.
  • XVI. Detto wegen 30-jähriger Steuerbefreiung bei Eisenbahnkonzessionen.
  • XVII. Detto für den Beschluss des Abgeordnetenhauses in Betreff der Notariatsordnung.
  • XVIII. Detto des Gesetzes wegen Erleichterungen bei Erlangung von Notariaten.
  • XIX. Detto über die Militärgerichtsbarkeit.
  • XX. In Angelegenheit der Zurückhaltung der Waffen- und Munitionssendungen nach Montenegro.
  • XXI. Wegen Erlassung der für Galizien beschlossenen Administrativverordnungen, dann wegen Ernennung eines Statthalters ebendort.
  • XXII. Auszeichnungsantrag für den Archivar des Abgeordnetenhauses Johann Kupka und den Kammerstenografen Leopold Conn.
  • XXIII. Detto für den Triester Ingenieur Ernst Pontzen.
  • XXIV. Betreffend den Staatsvorschuss zur Pflasterung der Stadt Pola.
  • XXV. Verhandlung wegen Erfüllung der von Gundaker Fürsten v. Dietrichstein zugeordneten, mit 500.000 fl. dotierten Spitalstiftung durch die Gräfin Therese Herberstein.
  • XXVI. In Betreff der Behandlung der englischen Nachtragskonvention.
  • 145364 Protokoll des zu Wien am 15. Mai 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn k. k. Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

    Der Finanzminister beabsichtigt, nachstehende vom Reichsrate beschlossene Gesetze Sr. Majestät mit der au. Bitte um Sanktionierung zu unterbreiten:

    I. Wegen Ah. Sanktionierung des Gesetzes über Wein- und Mostverbrauchssteuer in Vorarlberg

    I. SteuerwesenVerzehrungssteuern wegen der Wein- und Mostverbrauchsteuer in Vorarlberg2,

    II. Detto wegen der Nachtragskredite pro 1869

    II. FinanzwesenBudget wegen der Nachtragskredite pro 18693,

    III. Detto wegen Ausprägung von Silberscheidemünzen

    III. GeldwesenMünzwesen wegen Ausprägung von Silberscheidemünzen4,

    IV. Detto wegen Stempel- und Gebührenbefreiung bei Erneuerung der beim Brande in Stanislau zugrunde gegangenen Gerichtsakten

    IV. SteuerwesenStempelgebühren wegen der Stempel- und Gebührenbefreiung bei Erneuerung der beim Brande in Stanislau zugrunde gegangenen Gerichtsakten5,

    V. Detto wegen Gebührenbefreiung in Grundentlastungssachen

    V. BesitzverhältnisseGrundentlastung wegen der Gebührenbefreiung in Grundentlastungssachen6,

    VI. Detto wegen Gebührenbefreiung der Verhandlungen aus Anlaß der Aufhebung und Ablösung des Propinationsrechtes

    VI. SteuerwesenStempelgebühren wegen der Gebührenbefreiung der Verhandlungen aus Anlass der Aufhebung und Ablösung des Propinationsrechtes7,

    VII. Detto wegen Refundierung der Staatsgarantieschuld der Böhmischen Westbahn

    VII. EisenbahnlinienZinsgarantie wegen Refundierung der Staatsgarantieschuld der böhmischen Westbahn8,

    VIII. Detto wegen der Grundsteuer

    VIII. SteuerwesenGrundsteuer wegen der Grundsteuer9, endlich

    IX. Detto über den Beschluss des Steuerreformausschusses des Abgeordnetenhauses

    IX. SteuerwesenErwerb-, Einkommensteuer den Beschluss des Steuerreformausschusses des Abgeordnetenhauses10.

    Die Konferenz war hiemit einverstanden.

    X. Detto wegen Aufnahme eines Anlehens aus dem Bukowinaer griechisch-orientalischen Religionsfonds zur Herstellung eines Regierungsgebäudes in Czernowitz

    X. BautenAnleihen Der Minister des Innern beabsichtigt, sich die Ah. Sanktion für den vom Reichsrate beschlossenen Gesetzentwurf wegen Aufnahme eines Anlehens aus dem Bukowinaer griechisch-orientalischen Religionsfonds zum Zwecke der Herstellung eines Regierungsgebäudes in Czernowitz au. zu erbitten11.

    Die Konferenz war hiemit einverstanden.

    XI. EisenbahnlinienÜbereinkommen Der Handelsminister gab sein Vorhaben [] Ah. Sanktion au. zu erbitten [] für den Gesetzentwurf für die Eisenbahn Lupkow–Przemyśl12,

    XII. EisenbahnlinienÜbereinkommen für die Eisenbahn Villach–Brixen und St. Peter–Fiume13,

    XIII. EisenbahnlinienÜbereinkommen für die Eisenbahn Bludenz–Feldkirch–Bregenz14,

    XIV. EisenbahnlinienÜbereinkommen für das Übereinkommen in Betreff der Franz-Josefs-Bahn15,

    XV. EisenbahnlinienÜbereinkommen für das Übereinkommen in Betreff der Umstaltung der Linz–Budweiser Pferdebahn in eine Lokomotivbahn16, endlich

    XVI. EisenbahnwesenKonzession für den Gesetzentwurf wegen 30-jähriger Steuerbefreiung bei Eisenbahnkonzessionen17.

    Die Konferenz war hiemit einverstanden.

    XVII. JustizwesenNotariatswesen Der Justizminister beabsichtigt, sich die Ah. Sanktion au. zu erbitten für den Beschluss des Ausschusses des Abgeordnetenhauses in Betreff der Notariatsordnung18,

    XVIII. JustizwesenNotariatswesen für den Gesetzentwurf wegen Erleichterungen bei Erlangung von Notariaten19, und

    XIX. MilitärGerichtswesen für den Gesetzentwurf über die Militärgerichtsbarkeit20.

    XX. In Angelegenheit der Zurückhaltung der Waffen- und Munitionssendungen nach Montenegro

    XX. HandelsangelegenheitenWaffenexport Der Ministerpräsident machte mit [] auf den vom Ministerrate als Repressalie gefassten Beschluss wegen einstweiliger Zurückhaltung der Waffen und Munitionssendungen nach Montenegro und wegen Erlassung eines Ausfuhrverbotes [] für den Fall als die [] die Erlassung eines [] nach Montenegro [] sollten, die Mitteilung, dass der soeben aus Cetinje zurückgekehrte Statthalter in Dalmatien hierüber an den Reichskanzler berichtet habe, der Fürst von Montenegro habe über diese Salzangelegenheit bemerkt, dass das von ihm erlassene Verbot der Salzeinfuhr aus Österreich keinen anderen Grund habe, als die ohnehin so kargen Einkünfte der Regierung zu steigern, indem er in der Lage sei, das Salz viel billiger als aus Österreich zu beziehen, dass aber die Angabe unrichtig sei, als habe er so harte Strafen auf die Übertretung obigen Verbotes festgesetzt21.

    Es frage sich daher, ob man infolge dieser Auskunft bei der Anhaltung der Waffentransporte nach Montenegro verbleiben oder dieselben freigeben solle. Mit Rücksicht auf eine soeben im telegrafischen Wege erfolgte Anzeige des FML. Ritter v. Wagner, dass der Bezirkshauptmann von Cattaro als vollkommen glaubwürdig meldet, der Fürst von Montenegro habe []ensten zu einer Räuberbande vereinigt und derart organisiert, um in mehreren Abteilungen in türkisches Gebiet einzufallen, Raubzüge zu unternehmen und dadurch Konflikt mit der Türkei zu provozieren als Ausgangspunkt allgemeiner Erhebung, glaube der Reichskanzler, dass unter diesen Verhältnissen von der Freigebung der Waffensendungen nach Montenegro wohl keine Rede sein könne. Er glaube demnach, dass es bis auf weiteres bei der verfügten Anhaltung der für Montenegro bestimmten Waffen- und Munitionssendungen zu verbleiben hätte.

    Die Konferenz war hiemit einverstanden22.

    XXI. Wegen Erlassung der für Galizien beschlossenen Administrativverordnungen, dann wegen Ernennung eines Statthalters ebendort

    XXI. Ausgleich, galizischerZugeständnisse Der Ministerpräsident bemerkte, dass Se. Majestät schon in dem letzten unter Ah. Vorsitze abgehaltenen Ministerrate den Wunsch auszusprechen geruht haben, die Erlassung der gewisse [Konzessionen für Galizien] enthaltenden Administrativverordnungen [] alsbald erfolgen [solle]23, und dass Se. Majestät diesem Ah. Wunsche im Gespräche mit ihm neuerdings Ag. Ausdruck zu geben mit dem Beifügen geruhten, dass diese Verordnungen umso eher erlassen werden sollten, weil der gute Eindruck derselben paralysiert oder doch abgeschwächt werden könnte, wenn inzwischen durch die Journalistik noch höher gespannte Wünsche angeregt werden würden. In dieser Beziehung müsse er vorzugsweise auf die schon früher beschlossene Verordnung wegen der Geschäftssprache der Behörden und Ämter in Galizien24, dann auf das Schulaufsichtsgesetz für Galizien25 hinweisen.

    Der Ackerbauminister hielt es gleichfalls für hochwichtig, dass mit diesen Konzessionen ehetunlichst vorgegangen werde, und meinte, dass der Ministerrat sich nicht nur auf die Sprachen- und Schulaufsichtsfrage beschränken, sondern auch die Angelegenheit wegen der Stiftung für das Skarbeksche Theater26, dann die Frage wegen Ernennung eines Statthalters für Galizien27 in den Kreis seiner Erwägungen ziehen sollte.

    []minister erklärten sich bereit, nach noch vorauszugehender Vorberatung im nächsten Ministerrat hierüber Vortrag zu halten28.

    XXII. Auszeichnungsantrag für den Archivar des Abgeordnetenhauses Johann Kupka und den Kammerstenografen Leopold Conn

    XXII. Auszeichnungen Der Minister des Innern gab sein Vorhaben kund, für den Archivar des Abgeordnetenhauses Kupka, dann für den Kammerstenografendirektor Professor Conn die Ag. Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens au. beantragen zu wollen.

    Die Konferenz war hiemit einverstanden29.

    XXIII. Detto für den Triester Ingenieur Ernst Pontzen

    XXIII. Auszeichnungen Der Handelsminister beabsichtigt, für den Bauführer bei dem Hafenbau in Triest Pontzen mit Rücksicht auf seine [] die Ag. Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens au. zu beantrage.

    Die Konferenz war hiemit einverstanden30.

    XXIV. Betreffend den Staatsvorschuss zur Pflasterung der Stadt Pola

    XXIV. BautenVorschuß Der Minister des Innern referierte, es sei schon im Jahre 1865 die Frage wegen einer Abhilfe für die sanitären Übelstände in Pola durch eine Unterstützung aus Staatsmitteln ventiliert worden, und die Regierung habe sich damals geneigt erklärt, zur Trockenlegung des palude grande, dann zur Kanalisierung und Pflasterung der Stadt der Kommune ein Darlehen aus Staatsmitteln zu gewähren, wobei das Kriegsministerium zur Beisteuer eines Dritteiles der Kosten aus seinem Etat sich bereit erklärte31. Das damalige Projekt sei einer technischen Prüfung unterzogen worden, welche das Ergebnis lieferte, dass die Trockenlegung des palude grande als ein Übelstand und die Kanalisierung als schädlich befunden und die Pflasterung der Stadt für eine genügende Abhilfe gegen die sanitären Übelstände bezeichnet wurde.

    Es werde nun das Ansuchen gestellt, zur Pflasterung der Stadt Pola der Kommune einen Staatsvorschuss unverzinslich gegen Refundierung in sechs vom Jahre 1872 [] gewähren. Der betreffende Betrag müsste nun in das Budget eingestellt und zu dieser Ausgabe von den Kammern die Ermächtigung angesprochen werden. Er habe jedoch das gerechte Bedenken, dass die Kammern zu einer solchen Auslage, die prinzipiell doch nur eine reine Kommunalangelegenheit betrifft, ihre Zustimmung nicht geben werden, und er glaube auch, dass die diesfällige Anforderung des Kriegsministers vor den Delegationen Schwierigkeiten unterliegen werde. Er könne sich auch wegen der zu besorgenden Exemplifikationen mit einem solchen Vorgange nicht befreunden, glaube aber, [] nach der Entwicklung der Sachlage den Kriegsminister befragen zu sollen, ob er noch bereit sei, der früheren Zusage [] des ein Drittel Beitrages aus seinem Etat nachzukommen.

    Der Finanzminister bemerkte, dass der [] anderen Zwecken, als [] handelt, in Aus[] und jetzt ein solcher [] werden müsste, womit er wegen des schlechten Beispieles, welches hiedurch gegeben und welches die maßlosesten Berufungen so vieler Kommunen herbeiführen würde, sich nicht einverstanden erklären könne.

    Der Ministerpräsident meinte, dass es doch schwer wäre, von einer so kleinen Stadt wie Pola zu verlangen, für ihre Verhältnisse so große Herstellungen meist doch mit Rücksicht auf die Sanität der dort stationierten Truppen zu bewirken. Er glaube daher, dass das neuerliche Ansuchen zu unterstützen und der begehrte Betrag von 32.000 fr. im nächsten Budget einzustellen und bei dieser Angelegenheit Hand in Hand mit dem Kriegsminister vorzugehen wäre.

    Der Justizminister bemerkte, dass er sich eher für einen Staatsbeitrag als für einen Staatsvorschuss, der erfahrungsmäßig niemals zurückgezahlt wird, aussprechen würde. Er glaubte übrigens, dass das Kriegsministerium, welches so große Summen auf Bauten in Pola aufwendet, für den diesfälligen Beitrag aufkommen solle.

    Der Finanzminister teilte die letztere Ansicht mit dem Beifügen, dass der einzige Grund für die Pflasterung in Pola in der Sorge für die Erhaltung der Gesundheit der Truppen gelegen ist, wornach es sich daher nur um eine gemeinsame Angelegenheit handelt.

    Die Konferenz einigte sich sohin, dass der Minister des Innern bei Übermittlung der Verhandlung an das Kriegsministerium sich darauf zu beschränken habe, das im Interesse des Militärärars gelegene Ansuchen der Kommune Pola beim Kriegsministerium zur Berücksichtigung zu befürworten32.

    XXV. Verhandlung wegen Erfüllung der von Gundaker Fürsten v. Dietrichstein zugeordneten, mit 500.000 fl. dotierten Spitalstiftung durch die Gräfin Therese Herberstein

    XXV. GesundheitswesenStiftungen Der Minister des Innern berichtet über die Verhandlung wegen Erfüllung der von Gundacker Fürsten v. Dietrichstein in der Fideikommiss[] Jänner 1690 ange[] Summe von 500.000 fr. [] Spitalstiftung [] des Mannesstammes und infolge des Familienvertrages vom 13. Dezember 1856 hiezu berufene Therese Gräfin v. Herberstein geborene Gräfin von Dietrichstein33.

    Nach Darstellung des Sachverhaltes und Hervorhebung des Umstandes, dass die gedachte Gräfin ursprünglich die Stiftungssumme von 500.000 fr. mit dem nach Maßgabe des Finanzgesetzes vom 20. Februar 181134 entfallenden Werte von 210.000 fr. erlegen wollte, dass dagegen die böhmische Statthalterei der Ansicht gewesen sei, dass das Finanzpatent vom Jahre 1811 auf die Leistung dieser Stiftung keine Anwendung zu finden habe und der Wert dieser Stiftung nach dem zur Zeit der Fideikommisserrichtung in den österreichischen Landen bestandenen 16 ¼ fr. Fuße zu berechnen sei, was derzeit nach österreichischer Währung ein Kapital von 646.153 fr. 84 Kreuzer repräsentiert, und nach weiterer Anführung des Umstandes, dass die beiden Finanzprokuraturen in Wien und Prag die Sache als sehr zweifelhaft betrachteten [] dieses höheren Betrages abrieten, bemerkte der referierende Minister, dass die Gräfin Herberstein einen Vergleich dahin proponierte, den Betrag von 500.000 fr. CM. Nominalwert in Grundentlastungsobligationen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder als Stiftungsfonds zu erlegen, diesen nach dem Nominalbetrage der Grundentlastungsobligationen vom 27. August 1864 als dem Sterbetage des Grafen Moriz Dietrichstein an gerechnet bis zum Erlagstage mit 5 % unter Abrechnung der bestehenden Kuponsteuer zu verzinsen, die erste Rate der Vergleichssumme mit 150.000 fr. in Grundentlastungsobligationen innerhalb vier Wochen nach Annahme des Vergleichsantrages, ferner einen Betrag von 100.000 in Grundentlastungsobligationen binnen drei Monaten nach Erlag der [] Rate und sohin den Rest von [250.000 fr.] Grundentlastungsobligationen innerhalb [] nach Erlag der [] zu erlegen und die []äßig bei Erlag []35. Da die Sache streitig und der Vergleichsantrag daher günstig ist, und da man bei der Annahme desselben durch das Rechtsgutachten beider Finanzprokuraturen1/2 gedeckt ist, beantrage er, dass auf die Ag. Genehmigung dieses Vergleichsantrages au. eingeraten wäre.

    Die Konferenz erklärte sich hiemit einverstanden36.

    XXVI. In Betreff der Behandlung der englischen Nachtragskonvention

    XXVI. HandelsangelegenheitenHandelsverträge Der Handelsminister gab sein Vorhaben in Betreff der künftigen Behandlung der englischen Nachtragskonvention kund, gemäß welcher er den ihm durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses mitgeteilten Beschluss des Abgeordnetenhauses lediglich dem Minister des Äußern mitteilen will, dessen Sache es sei, die Konvention mit England abzuschließen und dieselbe den Vertretungen in beiden Reichshälften1/2 wieder mitzuteilen37. Der gewöhnliche Vorgang, dass man fertige Reichsverträge bringt, werde dabei eingehalten [] Vorgang mit Rücksicht auf die Parität mit Ungarn nicht verlassen werden. In dieser Richtung habe er die Note an den Minister des Äußern bereits entworfen38.

    Die Konferenz war hiemit einverstanden39.

    Wien, am 15. Mai 1869. Taaffe. Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 14. Juni 1869. Franz Joseph.

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    2 Der vorgehende MR. v. 11. 1. 1869/III – Wunsch des Vorarlberger Landtages wegen Einhebung der Weinverzehrungssteuer bei dessen Einfuhr und nicht von den Schenkern – ist nicht mehr vorhanden. Wein und Most waren in Tirol und Vorarlberg mit Gesetz v. 30. 12. 1866 besteuert worden, Nr. 9/1867, siehe dazu MR. v. 10. 12. 1866/II, IV/2 Nr. 115. Brestel war mit Ah. E. v. 26. 3. 1869 auf seinen Vortrag v. 20. 3. 1869 ermächtigt worden, einen Gesetzentwurf mit den Vorarlberger Wünschen im Reichsrat einzubringen, Kab. Kanzlei, KZ. 1024/1869; Einbringung im Reichsrat AH. 9. 4. 1869 (181. Sitzung) 5467. Nach Annahme des Gesetzesentwurfes durch beide Häuser des Reichsrates1/2 AH. 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6280 wurde das Gesetz mit Ah. E. v. 20. 5. 1869 auf Vortrag Brestels v. 16. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1731/1869, publiziert als Nr. 89/1869.
    3 Die Gesetzesvorlagen über die Nachtragkredite zur Deckung des Mehraufwandes wegen der Änderung der Gehalte und Rangverhältnisse der Beamten der Gerichtshöfe (MR. v. 25. 4. 1869/VI); des Baues einer Donaubrücke in Linz (MR. v. 3. 5. 1869/V); der Errichtung einer landwirtschaftlichen Hochschule in Wien und Förderung landwirtschaftlicher Mittelschulen (MR. v. 5. 5. 1869/IX); der Zentralleitung des Handelsministeriums (MR. v. 5. 5. 1869/X) waren von beiden Häusern des Reichsrates angenommen worden, AH. 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6280; publiziert als Nr. 74/1869.
    4 Der Gegenstand war zuvor zur Sprache gekommen in MR. v. 4. 4. 1868/XI, MR. II v. 18. 6. 1868/IV, MR. v. 22. 6. 1868/VII und MR. v. 12. 3. 1869/VIII (alle nicht mehr vorhanden). Mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 20. 3. 1869 war Brestel war auf seinen Vortrag v. 13. 3. 1869 ermächtigt worden, den entsprechenden Gesetzesentwurf im Reichsrat einzubringen, Kab. Kanzlei, KZ. 934/1869; Einbringung im Reichsrat AH. 6. 4. 1869 (180. Sitzung) 5447. Nach Annahme des Gesetzesentwurfes durch beide Häuser des Reichsrates1/2 AH. 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6280 wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 20. 5. 1869 auf Vortrag Brestels v. 16. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1732/1869; publiziert als Nr. 75/1869. Zur Herausgabe dieser neuen Silberscheidemünze zwecks Einziehung der noch im Umlauf befindlichen 6 Kreuzerstücke von 1848 und 1849, , Österreichische Münz- und Geldgeschichte 2: 543.
    5 Fortsetzung des MR. v. 2. 4. 1869/III (nicht vorhanden). Am 28. 9. 1868 hatte ein verheerendes Feuer fast ein Drittel der Stadt zerstört, unter anderem auch das Kreisgericht, siehe (M.) v. 30. 9. 1868. Die Stanislauer Advokatenkammer hatte daraufhin eine Petition um die hier genannte Gebührenbefreiung an den Reichsrat gerichtet, AH. 5. 11. 1868 (142. Sitzung) 4347; Brestel erhielt mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 7. 4. 1869 auf seinen Vortrag v. 2. 4. 1869 die Genehmigung zur Einbringung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes im Reichsrat, ., Kab. Kanzlei, KZ. 1182/1869; Einbringung im Reichsrat AH. 13. 4. 1869 (182. Sitzung) 5493. Nach Annahme durch beide Häuser des Reichsrates1/2, AH. 13. 5. 1869 (201. Sitzung) 6224, wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 18. 5. 1869 auf Vortrag Brestels v. 14. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1714/1869; publiziert als Nr. 76/1869.
    6 Fortsetzung des MR. v. 23. 4. 1869/IV. Zur Annahme des Gesetzes durch beide Häuser des Reichsrates1/2, AH. 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6295. Auf Vortrag Brestels v. 19. 5. 1869 wurde das Gesetz über die Stempel- und Gebührenfreiheit bei der Grundentlastung in Böhmen mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 23. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1788/1869; publiziert als Nr. 79/1869.
    7 Fortsetzung des MR. v. 3. 5. 1869/VII. Zur Annahme des Gesetzesentwurfes durch beide Häuser des Reichsrates1/2 AH. 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6295. Auf Vortrag Pleners v. 20. 5. 1869 wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 25. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1800/1869; publiziert als Nr. 94/1869.
    8 Fortsetzung des MR. II v. 21. 4. 1869/X. Nach Annahme der entsprechenden Regierungsvorlage durch beide Häuser des Reichsrates1/2, AH. 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6281, wurde das entsprechende Gesetz mit Ah. E. v. 20. 5. 1869 auf Vortrag Brestels v. 16. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1734/1869; publiziert als Gesetz v. 20. 5. 1869, Nr. 72/1869.
    9Fortsetzung des MR. v. 7. 12. 1868/I (nicht vorhanden). Bereits 1864 war ein erfolgsloser Versuch unternommen worden, ein umfassendes Grundsteuergesetz ins Leben zu rufen, siehe MR. v. 7., 9., und 10. 10. 1864/I, V/8 Nr. 511. Brestel war nun mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 9. 12. 1868 auf seinen Vortrag v. 7. 12. 1868 ermächtigt worden, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Reichsrat einzubringen, Kab. Kanzlei, KZ. 4601/1868; Einbringung im Reichsrat AH. 10. 1. 1869 (151. Sitzung) 4655. Nachdem der modifizierte Gesetzentwurf von beiden Häusern des Reichsrates angenommen worden war, AH. 13. 5. 1869 (201. Sitzung) 6224, wurde er auf Vortrag Brestels v. 19. 5. 1869 mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 24. 5. 1869 sanktioniert, ., Kab. Kanzlei, KZ. 1799/1869; publiziert als Nr. 88/1869. Zum Grundsteuergesetz vom Jahre 1869, dessen Durchführung wegen der Implementierung eines einheitlichen Katasters erst 1881 zum Abschluß kam, siehe , Handbuch 7: 757–763; , Parlament und Verfassung 1: 384 f.
    10 Die Einbringung einer größeren Steuerreform in den Reichsrat war zuvor zur Sprache gekommen in MR. v. 4. 12. 1868/VIII, speziell der Erwerbsteuer MR. v. 29. 12. 1868/I, 6. 1. 1869/XII und MR. v. 11. 1. 1869/I, der Personaleinkommensteuer MR. v. 29. 12. 1868/II und MR. v. 6. 1. 1869/XIII, der Rentensteuer MR. v. I und der Gebäudesteuer MR. v. 9. 12. 1868/II (alle nicht mehr vorhanden); zur Grundsteuer siehe den vorstehenden Tagesordnungspunkt. Auf Vortrag Brestels v. 16. 5. 1869 genehmigte Franz Joseph mit Ah. E. v. 20. 5. 1869 die Anwendung des Gesetzes v. 30. 7. 1867, Nr. 104/1867, (Behandlung umfangreicher Gesetze im Reichsrat, d. h. Behandlung dieser Gesetze durch Ausschüsse auch nach Schluss der Session), auf die Verhandlungen des Steuerreformausschusses, Kab. Kanzlei, KZ. 1735/1869. Der Antrag des Ausschusses, AH. 11. 5. 1869 (200. Sitzung) 6180, war von beiden Häusern des Reichsrates angenommen worden, AH. 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6281 f. Es ging um die Gesetzesvorlagen über die Erwerbssteuer, die Personaleinkommensteuer, beide im Reichsrat eingebracht AH. 15. 1. 1869 (155. Sitzung) 4756 und um die Rentensteuer, eingebracht AH. 26. 1. 1869 (158. Sitzung) 4834. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 21. 10. 1869/VI, in MR. v. 15. 4. 1870/VIII wurde die Zurückziehung des Lohn- und Erwerbssteuergesetzes beraten. Beide Protokolle sind nicht mehr vorhanden.
    11 Giskra war mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 8. 5. 1869 auf seinen Vortrag 4. 5. 1869 ermächtigt worden, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Reichsrat einzubringen, Kab. Kanzlei, KZ. 1640/1869; Einbringung im Reichsrat, AH. 10. 5. 1869 (199. Sitzung) 6118. Nach Annahme des Gesetzentwurfes durch beide Häuser des Reichsrates1/2, AH. 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6295, wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 25. 5. 1869 auf Vortrag Giskras v. 18. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1812/1869; publiziert als Nr. 118/1869.
    12 Fortsetzung des MR. v. 1. 3. 1869/I (nicht mehr vorhanden). Plener hatte mit Ah. E. v. 1. 3. 1869 auf seinen Vortrag v. 24. 2. 1869 die Genehmigung erhalten, den entsprechenden Gesetzesentwurf im Reichsrat einzubringen, Kab. Kanzlei, KZ. 721/1869; Einbringung im Reichsrat AH. 13. 3. 1869 (175. Sitzung) 5269. Nach Annahme durch beide Häuser des Reichsrates1/2, AH. 13. 5. 1869 (201. Sitzung) 6225, wurde das Gesetz mit Ah. E. v. 20. 5. 1869 auf Vortrag Pleners v. 18. 5. 1869 sanktioniert, ., Kab. Kanzlei, KZ. 1766/1869; publiziert als Nr. 83/1869. Diese Strecke war der galizische Teil der projektierten Ersten ungarisch-galizischen Verbindungsbahn. Umfangreiche weiterführende Angaben zu dieser Bahn bei , Bibliographie der österreichischen Eisenbahnliteratur, 726 ff. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. II v. 2. 8. 1869/VI.
    13 Fortsetzung des MR. v. 13. 5. 1869/III. Nachdem der modifizierte Gesetzentwurf von beiden Häusern des Reichsrates angenommen worden war, AH. 13. 5. 1869 (201. Sitzung) 6225, wurde er auf Vortrag Pleners v. 15. 5. 1869 mit Ah. E. v. 20. 5. 1869 sanktioniert, ., Kab. Kanzlei, KZ. 1744/1869; publiziert als Gesetz v. 20. 5. 1869, Nr. 85/1869. Das auf Grund dieses Gesetzes am 27. 7. 1869 abgeschlossenen Übereinkommen zwischen dem Staatsärar und der Südbahngesellschaft zur Herstellung dieser Eisenbahnlinie publiziert als Nr. 138/1869.
    14 Fortsetzung des MR. v. 25. 4. 1869/I. Zur Annahme des Gesetzentwurfes durch beide Häuser des Reichsrates1/2, 13. 5. 1869 (201. Sitzung) 6225. Mit Ah. E. v. 20. 5. 1869 auf Vortrag Pleners v. 15. 5. 1869 wurden die Zugeständnisse und Bedingungen für das fragliche Unternehmen sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1745/1869; publiziert als Gesetz v. 20. 5. 1869, Nr. 91/1869. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 29. 7. 1869/I.
    15 Mit Ah. E. v. 28. 2. 1869 auf seinen Vortrag v. 23. 2. 1869 war Plener ermächtigt worden, den entsprechenden Gesetzesentwurf im Reichsrat einzubringen, Einbringung als Teil des Ausbaus sämtlicher Eisenbahnlinien Cisleithaniens, 13. 3. 1869 (175. Sitzung) 5269. Nach Annahme durch beide Häuser des Reichsrates1/2, AH. 13. 5. 1869 (201. Sitzung) 6224 f. HH 12. 5. 1869 (73. Sitzung) 2025 wurde das Gesetz mit Ah. E. v. 20. 5. 1869 auf Vortrag Pleners v. 18. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1757/1869; publiziert als Nr. 92/1869. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 3. 9. 1869/XIV.
    16 Fortsetzung des MR. II v. 21. 4. 1869/VIII. Der entsprechende Gesetzentwurf war in AH. 1. 5. 1869 (195. Sitzung) 5912 eingebracht worden und in AH. 1. 5. 1869 (202. Sitzung) 6294 nach geringfügiger Änderung durch das Herrenhaus vom Abgeordnetenhaus angenommen worden. Auf seinen Vortrag v. 19. 5. 1869 wurde Plener mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 23. 5. 1869 ermächtigt den entsprechenden Vertrag mit der Kaiserin-Elisabeth-Westbahngesellschaft abzuschließen Kab. Kanzlei. KZ. 1787/1869; publiziert als Gesetz v. 23. 5. 1869, Nr. 90/1869. Das auf Grund dieses Gesetzes am 30. 6. 1869 abgeschlossenen Übereinkommen zwischen dem Staatsärar und der Kaiserin-Elisabeth-Westbahngesellschaft zur Umwandlung dieser Eisenbahnlinie publiziert als Nr. 122/1869.
    17 Der Gesetzentwurf war auf Antrag des Abgeordneten Steffens eingebracht worden, . 1. 5. 1869 (195. Sitzung) 5951 Nach Annahme durch beide Häuser des Reichsrates1/2, AH. 13. 5. 1869 (201. Sitzung) 6225 f., wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 20. 5. 1869 auf Vortrag Pleners v. 15. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1728/1869, publiziert als Nr. 82/1869.
    18 Der Gegenstand war zuvor zur Sprache gekommen in MR. v. 27. 1. 1869/IV, MR. v. 5. 4. 1869/VII und MR. v. 18. 4. 1869/VIII (alle nicht mehr vorhanden). Mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 28. 4. 1869 auf seinen Vortrag v. 20. 4. 1869 hatte Herbst die Genehmigung zur Einbringung der Gesetzesvorlage über die neue Notariatsordnung erhalten, Kab. Kanzlei, KZ. 1389/1869; Einbringung im Reichsrat, 1. 5. 1869 (195. Sitzung) 5917. Das Abgeordnetenhaus des Reichsrates hatte den Antrag des Justizausschusses zur Anwendung des Gesetzes über die Behandlung umfangreicher Gesetze im Reichsrat v. 30. 7. 1867, Nr. 104/1867, auf diese Gesetzesvorlage angenommen, 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6281 f., was auf Vortrag Herbsts v. 15. 5. 1869 mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 18. 5. 1869 sanktioniert wurde, Kab. Kanzlei, KZ. 1720/1869. Die neue Notariatsordnung und das entsprechende Einführungsgesetz wurden erst in der übernächsten Reichsratssession von beiden Häuern angenommen, 4. 7. 1871 (22. Sitzung) 376, publiziert als Nr. 75/1871. Zum Notariatswesen in Österreich siehe , Die Rechtsentwicklung in Cisleithanien, 582, vor allem Anm. 6; , Österreichisches Staatswörterbuch, 709 ff.; , Die Notariatsordnungen; zum Zustandekommen der Notariatsordnung von 1871 , Zur Genesis der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871. Die beiden, die neue Notariatsordnung betreffenden Protokolle, MR. II v. 3. 1. 1871/III und MR. I v. 18. 7. 1871/VII sind nicht mehr vorhanden.
    19 Zugleich mit der Gesetzesvorlage über die neue Notariatsordnung, siehe vorigen Tagesordnungspunkt, war auch eine Gesetzesvorlage über Erleichterungen bei Erlangung von Notariaten im Reichsrat eingebracht worden. Nach Annahme dieses Gesetzentwurfes durch beide Häuser des Reichsrates1/2, . 14. 5. 1869 (202. Sitzung) 6280 f., wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 18. 5. 1869 auf Vortrag Herbsts v. 15. 5. 1869 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1721/1869; publiziert als Nr. 70/1869.
    20 Der Gegenstand war zuvor zur Sprache gekommen in MR. v. 7. 11. 1868/I, MR. v. 19. 12. 1868/XIII, MR. v. 23. 1. 1869/I, MR. v. 5. 2. 1869/VII, MR. v. 11. 3. 1869/II, MR. II v. 2. 4. 1869/I und MR. I v. 18. 4. 1869/IV (nicht vorhanden). Herbst war mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 11. 4. 1869 auf seinen Vortrag v. 5. 4. 1869 zur Einbringung des Gesetzentwurfes im Reichsrat ermächtigt worden, Kab. Kanzlei, KZ. 1203/1869; Einbringung im Reichsrat, 13. 4. 1869 (182. Sitzung) 5496. Nach Annahme des modifizierten Gesetzesentwurfes durch beide Häuser des Reichsrates1/2, AH. 13. 5. 1869 (201. Sitzung) 6228, sanktionierte der Kaiser das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 20. 5. 1869 auf Vortrag Herbsts v. 15. 5. 1869, Kab. Kanzlei, KZ. 1739/1869; publiziert als Nr. 78/1869. Siehe dazu , Die k. (u.) k. Armee, 539 ff. mit weiterführenden Quellen- und Literaturhinweisen.
    21 Fortsetzung des MR. v. 5. 5. 1869/III.
    22 Das Waffenembargo blieb bestehen, siehe dazu v. 24. 5. 1869. Alle diesen Gegenstand behandelnden späteren Ministerratsprotokolle sind nicht mehr vorhanden. Die Frage des Salzbezuges wurde erst – auf Initiative Montenegros – entschieden. Auf Vortrag Beusts v. 24. 3. 1871 genehmigte der Kaiser mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 25. 3. 1871 die Aufnahme von Verhandlungen zur Lösung dieser Frage, Kab. Kanzlei, KZ. 949/1871; zu den nachfolgenden Verhandlungen unter maßgeblicher Beteiligung des Finanzministeriums siehe das Quellenmaterial in Kab. Kanzlei, Admin. Reg. F 34 SR, Ktn. 112, r 92–2/2. Der schließlich am 14. 6. 1871 abgeschlossene Vertrag über die Salzlieferungen nach Montenegro wurde am 14. 8. 1871 ratifiziert, , Staatsverträge 4: Nr. 3876.
    23 Fortsetzung des MR. v. 13. 5. 1869/IV.
    24 Siehe dazu MR. v. 13. 5. 1869, Anm. 14.
    25 Zum galizischen Schulaufsichtgesetz MR. v. 29. 5. 1869/I.
    26 Siehe dazu MR. v. 28. 5. 1869/II.
    27 Der Statthalter in Galizien, Agenor Graf Gołuchowski, war mit Ah. Handschreiben v. 1. 10. 1868 von diesem Posten abberufen und Ludwig Possinger Ritter von Choborski zum Leiter der Statthalterei ernannt worden, CBProt. 115/1868; erst im Juli 1871 wurde ein Statthalter in Galizien, wiederum Gołuchowski, eingesetzt.
    28 Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 22. 5. 1869/II.
    29 Auf Vortrag Giskras v. 15. 5. 1869 entschied der Kaiser mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 20. 5. 1869 im Sinne des Ministerratsbeschlusses, Kab. Kanzlei, KZ. 1738/1869.
    30 Auf Vortrag Pleners v. 15. 5. 1869 entschied der Kaiser mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 18. 5. 1869 im Sinne des Ministerratsbeschlusses, Kab. Kanzlei, KZ. 1712/1869.
    31 Siehe dazu KM., 8. Abt. 42–55/1/1865 (Nr. 1647/1865) und 42–55/2/1865 (Nr. 2241/1865).
    32 Mit Schreiben v. 26. 5. 1869 an Kuhn ersuchte Giskra – unter Darstellung der neuen Situation – den Reichskriegsminister um dessen Stellungnahme KM., 8. Abt. 42–47/3/1869 (Nr. 3070/1869). Nach eingeholten Informationen von der Marinesektion, KM., 8. Abt. 42–47/2/1869 (Nr. 2717/1869), erklärte Kuhn mit Schreiben (K.) v. 16. 7. 1869 an Giskra, dass die staatliche finanzielle Unterstützung der Pflasterung Polas nicht im Interesse des Militärs läge, KM., 8. Abt. 42–47/3/1869 (Nr. 3070/1869).
    33 Nach der testamentarischen Verfügung des Gundacker Fürsten zu Dietrichstein von 1690 sollte nach dem Aussterben der Berechtigten für das Familienfideikommiß in männlicher Linie die in Allodialerbfolge die in Frage kommende älteste Tochter des letzten Fideikommißbesitzers aus den Einkünften eines aus dem Fideikommiß ausgeschiedenen Güterkomplexes im Wert von 500.000 fl. ein Spital für verdiente verarmte Edelleute errichten; nachdem der letzte Fideikommißanwärter Moriz Graf Dietrichstein auf seine diesbezüglichen Rechte verzichtet hatte, übernahm seine Tochter Therese nun diese Aufgabe, siehe dazu den Vortrag Giskras v. 18. 5. 1869, Kab. Kanzlei, KZ. 1794/1869.
    34 Nr. 14/1811.
    35 Therese Gräfin von Herberstein hatte bereits 1863 um eine zeitgemäße Umstaltung der angeordneten Stiftung ersucht, Kab. Kanzlei, KZ. 30/1863; vgl. auch Kab. Kanzlei, KZ. 3689/1864.
    36 Der in Anm. 32 zitierte Vortrag Giskras wurde mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 25. 5. 1869 im Sinne des Ministerratsbeschlusses resolviert. Zur Realisierung der neuen Stiftung siehe Kab. Kanzlei, KZ. 1951/1870.
    37 Fortsetzung des MR. v. 25. 4. 1869/IV. Der Reichsrat hatte auf Empfehlung des Finanzausschusses die Regierungsvorlage über die Nachtragskonvention zum Handelsvertrag mit England v. 16. 12. 1865 abgelehnt und die Regierung ermächtigt, ein neues Abkommen, das mehr Schutz für heimische Baumwoll- und Schafwollwaren bieten sollte, abzuschließen, 7. 5. 1869 (197. Sitzung) 6031.
    38 Plener hatte bereits mit Schreiben v. 11. 5. 1869 Beust einen neuen, nach den Beschlüssen des Reichsrates v. 7. 5. 1869 geänderten Entwurf der Nachtragskonvention übermittelt, ., Admin. Reg. F 34 SR, Ktn. 32, Fasz. r. 2. Varia, fol. 678–687.
    39 Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 26. 2. 1870/II (nicht vorhanden). Die Verhandlungen über den neuen Vertrag zogen sich bis zum Jahresende, siehe dazu die diesbezügliche Korrespondenz zwischen dem Reichskanzler, dem österreichisch-ungarischen Botschafter in London, dem großbritanischen Botschafter in Wien und Plener., Admin. Reg. F 34 SR, Ktn. 32, Fasz. r. 2. Varia, fol. 689–828. Mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 3. 1. 1870 auf seinen Vortrag v. 31. 12. 1869 wurde Beust ermächtigt, den am 30. 12. 1869 unterzeichneten Vertrag den Ministerpräsidenten der beiden Reichshälften zur verfassungsmäßigen Behandlung zu übergeben, ., Kab. Kanzlei, KZ. 1/1870. Die neu ausverhandelte Konvention wurde dem Reichsrat durch Plener überreicht, . 19. 1. 1870 (7. Sitzung) 60 und schließlich von beiden Häusern angenommen, . 14. 2. 1870 (20. Sitzung) 370. Mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 9. 2. 1870 auf Vortrag Beusts v. 7. 2. 1870 erhielt der Vertrag die Ah. Bestätigung, Kab. Kanzlei, KZ. 507/1870; publiziert als Rgbl. Nr. 13/1870. Siehe dazu Kolmer, Parlament und Verfassung, 45.

    How to cite

    Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-02-0-18690515-P-0225.html)