Nr. 247Ministerrat (1. Jänner 1868–21. November 1871)
RS.Reinschrift und bA.; P. Artus; VS.Vorsitz Taaffe; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Taaffe, BdE.Bestätigung der Einsicht fehlt), Plener 6. 8., Potocki 6. 8., Giskra 6. 8., Herbst; abw.abwesend Hasner, Brestel, Berger.
I. EisenbahnlinienKonzessionen Der Handelsminister referiert in der Angelegenheit der Konzessionierung einer Eisenbahn von Salzburg nach Hallein.
Es sei von dem bekannten [Bau]rate Schwarz für [] etwas über zwei Meilen lange Bahn ein sehr günstiges Offert gemacht, billige Tarife zugestanden und auf Grund des Gesetzes vom 20. Mai 1869 nur eine fünfzehnjährige Steuerfreiheit beansprucht werden2. Übrigens verpflichte sich Schwarz, die Linie Salzburg – Hallein den künftigen Konzessionären der eventuellen Fortsetzungslinien Hallein – St. Johann – Rottenmann − Innsbruck zu überlassen, wodurch die Staatsverwaltung für diese Linien vollkommen freie Hand behalte, was von besonderer Wichtigkeit sei. Der Handelsminister gedenkt auf dieses jedenfalls sehr vorteilhafte Offert einzugehen, womit sich die Konferenz völlig einverstanden erklärt.
Der Ministerpräsident gibt dem Ministerrate Kenntnis von einer auf die Abwendung dieses Eisenbahnbaues gerichtete, mit der Besorgnis einer Verunstaltung der Naturschönheiten des Aignertales begründeten Eingabe einer Anzahl von Grundbesitzern aus Aigen, indem er bemerkt, dass bei der ihm persönlich bekannten Trasse dieser Bahn die geltend gemachten Besorgnisse abgesehen davon, dass sie die wichtige Bahnunternehmung in keiner Weise beirren könnten, ganz grundlos seien.
Die Eingabe wird an den Handelsminister zur weiteren Erledigung geleitet werden3.
II. EisenbahnlinienKonzession Der Handelsminister beabsichtigt, der Turnau-Kraluper Eisenbahngesellschaft die angesuchte Konzession zu einer viereinhalb Meilen langen Flügelbahn von der Station Neratowitz der bestehenden Linie über Chwala nach Prag zum Anschlusse an die Staatsbahn und eventuell an die Franz-Josefs-Bahn zu erteilen, da von der Turnau-Kraluper Gesellschaft, welche die Hauptlinie ohne alle Subventionen von Seite des Staates [] Flügelbahn nur eine zwanzigjährige Steuerbefreiung in Anspruch genommen und nicht nur für die Flügelbahn, sondern auch für die bestehende Linie Tarifsermäßigungen zugestanden werden.
Der Ministerrat ist hiemit einhellig einverstanden4.
III. EisenbahnlinienKonzession Der Handelsminister erwähnt, dass, nachdem das Ansuchen des früheren Konzessionärs Alexander Schöller der Eisenbahnlinie Gramatneusiedl – Wiener Neustadt um Gewährung der Steuerbefreiung nach Maßgabe des Gesetzes vom 20. Mai 18695 nicht gewährt werden konnte, derselbe die Konzession zurückgelegt habe6. Es seien nun Gustav Schöller und August Skene um die Konzession dieser über [] Meilen langen und wegen der Fabriksorte, die sie berührt, nützlichen Bahn von Wiener Neustadt über Ebenfurth, Pottendorf und Unterwaltersdorf an die Wien–Neu-Szönyer Bahn in Gramatneusiedl gegen Bewilligung einer zwanzigjährigen, im Laufe der Verhandlung auf 15 Jahre restringierten Steuerbefreiung unter günstigen Tarifsbedingungen in Bewerbung getreten. Die Erteilung der Konzession unterliege keinem Anstande.
Die Konferenz erklärte sich hiemit einhellig einverstanden7.
IV. EisenbahnlinienKonzession Der Handelsminister bringt die Angelegenheit der Konzessionierung des mährisch-schlesischen Eisenbahnnetzes zur Sprache, wofür Offerte eines Konsortiums, bestehend aus dem Prälaten Grafen Lichnowsky, Machanek und Klein, Proskowetz, Primavesi, Schroetter usw. vorliegen. Die Hauptbahn in der Länge von 1280 Meilen würde von Olmütz nach Jaegerndorf [] Grenze (gegen Leobschütz) gehen. Zweigbahnen würden 1. von Jaegerndorf nach Olbersdorf und Ratzdorf an der preußischen Grenze gegen Neisse, 2. von Jaegerndorf nach Troppau, 3. von Kriegsdorf nach Römerstadt und 4. von Breitenau nach Würbenthal führen. Die Gesamtlänge der Hauptbahn und der Flügel wäre 2324 Meilen.
Gegen dieses Projekt mache sich eine starke Opposition geltend, sowohl von Troppau aus, wo man wünschen würde, dass die Hauptlinie von Olmütz anstatt über Freudenthal nach Jaegerndorf durch das Aupatal direkt nach Troppau führen würde, dann von Römerstadt aus, wo man die Fortführung der Linie von Sternberg nach Römerstadt, Freudenthal und Würbenthal nach Zuckmantel anstrebe. Die Troppauer Opposition [] die Leobschützer Linie werde zum Teile von der Nordbahn getragen, welche darin eine Konkurrenzbahn für ihre Kohlenlinien erblicken müsse. Die von Troppau aus proponierte Aupatallinie würde aber höchst bedeutende Schwierigkeiten bieten und daher gegen bloße Steuerbefreiung in keinem Falle hergestellt werden können. Troppau sei übrigens in dem Netze inbegriffen, und bleibe dem Komitee, welches sich erst jetzt dort gebildet hat, für den östlichen Teil Schlesiens genug Spielraum zu weiteren Verbindungen. Die Wünsche aus Römerstadt treten den enormen Schwierigkeiten der direkten Linie über Römerstadt, Freudenthal und Würbenthal gegenüber, welche diese Bahn zu einer zweiten Semmeringbahn machen würden, umso mehr in den Hintergrund, als die Interessen Römerstadts durch die Für[] erscheinen. Nachdem das projektierte Netz das westliche Schlesien in verschiedenen Richtungen durchschneide, alle wichtigeren Industrieorte berühre und die kürzeste Verbindung derselben und der Stadt Olmütz mit den Kohlenlagern bei Leobschütz herstelle, so glaube der Handelsminister, dass gegen dasselbe von Seite der Regierung nicht nur keine Anstände zu erheben wären, sondern dass die möglichst baldige Durchführung desselben zu fördern wäre, zumal sich auch der Reichskriegsminister aus strategischen Rücksichten für diese Linien ausgesprochen habe. Die Bedingungen betreffend, scheint das Zugeständnis einer dreißigjährigen Steuerfreiheit bei der Größe des Bahnnetzes vollkommen motiviert. Der Finanzminister habe sich auch hiemit einverstanden erklärt.
Der Ministerrat stimmt dem Antrage des Handelsministers auf Erteilung dieser Konzession einhellig zu8.
V. EisenbahnlinienBauprojekte Der Handelsminister setzt die Konferenz in Kenntnis, dass es ihm gelungen sei, im Sinne des betreffenden Ministerratsbeschlusses das Konsortium für die Vorarlberger Bahn zum Herabgehen von 1,114.000 fr. auf 1,110.000 fr. per Meile bei Herstellung zwanzigpfündiger Schienen zu bestimmen, wornach er die Verhandlungen zum Abschlusse gebracht habe9.
VI. EisenbahnlinienBauprojekte Über die Anfrage des Ministerpräsidenten macht der Handelsminister dem Ministerrate Mitteilungen über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen wegen der Przemyśl–Lupkower Eisenbahn, [] Unternehmer in Anbetracht des Umstandes, dass von der Garantie für die ungarische Strecke 4.000 fl. per Meile gestrichen wurden, sich zu einem namentlich vom Finanzminister gewünschten Abstriche für die diesseitige Linie bereitfinden lassen10. Infolge der gepflogenen Verhandlungen wäre das Konsortium geneigt, auf eine Garantie von 48.000 fl. per Meile (statt der im Gesetze vorgesehenen 50.000 fl.) unter der Bedingung einzugehen, dass das Projekt in Bezug auf die Gestattung größerer Steigerungen abgeändert werden dürfe, welche Steigungen jedoch so bedeutende seien, dass wohl wegen des kostspieligeren Betriebes aus finanziellen als aus militärischen Rücksichten darauf kaum eingegangen werden könne.
Die Verhandlungen werden hierüber fortgesetzt11.
VII. Auszeichnungen Der Handelsminister erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates, anlässlich der bevorstehenden Feier des Ah. Geburtsfestes Sr. Majestät für den Generalpostdirektor v. Maly auf die Verleihung des Ordens der eisernen Krone II. Klasse antragen zu dürfen12. Die Auszeichnung Malys wäre eine sehr wohlverdiente, da er eine nahezu vierzigjährige ausgezeichnete Staatsdienstleistung für sich habe, in seiner jetzigen Stellung sehr verdienstlich wirke, unermüdlich tätig sei und auch deswegen Berücksichtigung verdiene, weil er, obwohl in der Stellung eines Sektionschefs, doch nicht die vollen Bezüge eines solchen genieße.
Der Minister des Innern und der Justizminister [] anknüpfend [] des []ministers vorläufig besprochenen Auszeichnungsantrag für den Sektionschef Glaser auf die Konsequenzen hin, welche sich in Absicht auf die Auszeichnung anderer Sektionschefs ergeben würden, wenn Maly den beantragten Orden bei diesem Anlasse erhielte, und behielten sich dieselben ihr Votum über die Auszeichnung des Sektionschefs Glaser vor, wozu ihnen der Ministerpräsident durch Mitteilung des diesfälligen, bisher reservierten Protokolles Gelegenheit geben wird13.
Nachdem jedoch der Handelsminister unter eingehender Schilderung der besonderen Rücksichtswürdigkeit Malys hervorgehoben hatte, dass derselbe am 10. September d. J. sein vierzigstes Dienstjahr vollenden werde, erklärten sich sämtliche Stimmführer damit einverstanden, dass bei diesem Anlasse für ihn die Verleihung des Ordens der eisernen Krone II. Klasse in Antrag gebracht werde14.
VIII. ErnennungenStatthalter Der Minister des Innern beabsichtigt bei dem Umstande, als FML. Moering am 5. August d. J. bereits ein Jahr in der provisorischen Stellung eines Statthaltereileiters in Triest in einer allen Anforderungen vollkommen entsprechenden Weise fungiere, es somit begründet erscheine, ihm die Vorteile der definitiven Stellung eines Statthalters zuzuwenden, bei Sr. k. u. k. apost. Majestät auf die Ag. Ernennung desselben zum Statthalter im Küstenlande unter Vorbehalt seines militärischen Ranges den Antrag zu stellen15.
Der Ministerrat stimmt []16.
How to cite
Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-02-0-18690802-P-0247.html)