Nr. 265Ministerrat (1. Jänner 1868–21. November 1871)
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift des Tagesordnungspunktes VII,
., HM. Präs. 91/1872.P. Artus; VS.Vorsitz Taaffe; anw.anwesend Hasner, Giskra, Herbst, Brestel, Berger; außerdem anw.anwesend Kuhn, Schäfer; abw.abwesend Plener, Potocki.
[I.-VI. fehlt]
VII. SteuerwesenGemeindeabgaben Der Minister des Innern knüpft an die vorstehenden Mitteilungen den Antrag, dass der Ministerrat ihn so wie im vorigen Jahre2 ermächtigen möge, solche von den Landtagen votierte Gesetzentwürfe, welche keine oder ganz unerhebliche Änderungen der betreffenden Regierungsvorlagen enthalten, so wie die landtäglichen Beschlüsse wegen Einführung von Gemeinde- oder Bezirksumlagen, soweit dagegen kein Anstand obwaltet, zur Zeitersparnis ohne vorhergehende Mitteilung im Ministerrate auf Grund der allgemeinen Zustimmung desselben Ah. Orts zu unterbreiten.
Der Ministerrat beschließt einhellig, dem Minister des Innern die gewünschte Ermächtigung hiemit zu erteilen3.
[VIII.-XI. fehlt]
How to cite
Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-02-0-18690929-P-0265.html)