Nr. 447Ministerrat (1. Jänner 1868–21. November 1871)
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift des Tagesordnungspunktes II,
, HM. Präs. 91/1872.P. Stransky; VS.Vorsitz Potocki; anw.anwesend Taaffe, Tschabuschnigg, Holzgethan, Petrinò, Stremayr.
[I. fehlt]
II. Verwaltung, politischeFinanzwesen Der Minister des Innern bringt zur Sprache, dass das frühere Ministerium den Minister des Innern ermächtigt habe2, jene Landesgesetze, rücksichtlich deren Sanktionierung nichts entgegenstand, ohne Vortragserstattung im Ministerrate zur Ah. Sanktionierung anzutragen. Er stellt demnach den Antrag, der Ministerrat dürfte sich bestimmt finden, von der Vortragserstattung nachbenannter Angelegenheiten Umgang zu nehmen und ihn ein für alle Mal ermächtigen, bei Sr. Majestät in jenen Fällen auf die Ah. Genehmigung anzutragen, in welchen kein Anstand obwaltet und nicht die besondere Wichtigkeit des Gegenstandes die spezielle Beratung erheischt:
Zuschläge Verwaltung, politischeLandes-, Gemeindezuschläge zu den lf. Steuern und andere Auflagen zur Bestreitung von Gemeinde-, Bezirks-, Konkurrenz- und Landesbedürfnissen;
Bewilligung von Taxen für Aufnahme in den Gemeindeverband oder Verleihung des Bürgerrechtes;
BewilligungVerwaltung, politischeAnleihen von Kommunalanlehen;
Veräußerung, Eigentum, öffentlichesVerkaufbleibende Belastung oder Verpfändung des Gemeinde- oder Landeseigentums;
TrennungVerwaltung, politischeTerritorialfragen oder Zusammenlegung von Gemeinden;
MautbewilligungenFinanzwesenMaut.
Die Konferenz erteilt dem Minister des Innern die bezügliche Ermächtigung über Antrag des Finanzministers mit dem, dass bei Steuerzuschlägen und Mautbewilligungen die bezüglichen Erledigungen dem Finanzministerium zur Einsicht ante expeditionem mitzuteilen sind3.
[III.-V. fehlt]
How to cite
Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-02-0-18700928-P-0447.html)