Nr. 465Ministerrat (1. Jänner 1868–21. November 1871)

Zum TEI/XML Dokument
Nr. 465Ministerrat, Wien, 8. November 1870

RS.Reinschrift und bA.; Tagesordnung:

, Ministerratsprotokolle, Tagesordnungen; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: , Kab. Kanzlei, Protokoll 1870.

P. Weber; VS.Vorsitz Potocki; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Potocki) Taaffe, Tschabuschnigg 17. 11., Holzgethan 18. 11., Petrinò, Stremayr.

  • I. Gesetzesentwurf wegen Erweiterung der Frist für die Gebührenfreiheit der Anmeldung und Umgestaltung von Hypothekarrechten in Tirol.
  • II. Leopoldorden an Eugen Frölich v. Fröhlichsthal.
  • III. Neuerliche Schlussfassung über den Zeitpunkt zur Einbringung des Gesetzes betreffend die Bewilligung zur Weitereinhebung der Steuern und Bestreitung der Staatsauslagen auf drei Monate.
  • IV. Aufforderung an die Präsidenten beider Häuser wegen Vornahme der Delegationswahlen.
  • V. Aufforderung an den Finanzminister, die Voranschläge in die Konferenz zu bringen.
  • VI. Haltung der Regierung im Adressausschuss des Herrenhauses.
  • VII. Verleihung einer Auszeichnung an den Hofrat und Professor Freiherrn v. Dumreicher.
  • 4346159 Protokoll des zu Wien am 8. November 1870 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Potocki.
    I. Gesetzesentwurf wegen Erweiterung der Frist für die Gebührenfreiheit der Anmeldung und Umgestaltung von Hypothekarrechten in Tirol

    I. FinanzwesenHypothekarrecht Das Reichsgesetz vom 27. März 1869 betreffend die Grundsätze bei Anmeldung und Umgestaltung der Hypothekarrechte in Tirol gewährt im § 4 allen innerhalb des nach § 1 durch ein []gesetz festzusetzenden An[]termins überreichten []ngen []ierung von [] und Postporto []rde durch ein genehmigtes Landesgesetz [] letzten Dezember []nsetzt2. Nachdem es sich herausstellte, dass die [] innerhalb dieses [] ausführbar sind, [] Landtag genötigt [] Gesetz zu entwerfen [] die Anmeldungsfrist Jahr erweitert.

    []minister1/2/3/4/5/6/7/8/9 beabsichtigt [] den Entwurf [] Gesetzes einzubringen[] Ah. Ermächtigung [] womit auch [] Gebührenfreiheit [] Hypothekaranmeldung []ungsge[] Dezember 1871 []3.

    II. Leopoldorden an Eugen Frölich v. Frölichstal

    [II.] Auszeichnungen [] Präsident [] Gerichtshofes für []jähriger Dienstleistung [] Belassung seiner bisherigen Bezüge und Vorbehalt der Verwendung als Vorsitzender in den Senaten extra statum zu setzenden Hofrat Eugen Fröhlich v. Fröhlichsthal die Verleihung des Ritterkreuzes vom Leopoldorden bei Sr. Majestät au. zu befürworten4.

    III. Neuerliche Schlussfassung über den Zeitpunkt zur Einbringung des Gesetzes betreffend die Bewilligung zur Weitereinhebung der Steuern und Bestreitung der Staatsauslagen auf drei Monate

    III. FinanzwesenBudget Der Finanzminister kommt, indem er mitteilt, dass heute die Ah. Genehmigung zur Einbringung des Gesetzentwurfes wegen Bewilligung der Forteinhebung der Steuern und Bestreitung der Staatsausgaben auf drei Monate herabgelangt ist, auf seinen in der Sitzung vom 4. November 1870 gestellten Antrag zurück, dieses Gesetz unverweilt zur verfassungsmäßigen Behandlung zu bringen5. Er habe heute Gelegenheit gehabt, diesfalls einige Fühlung im Abgeordnetenhause zu nehmen. [] die Absicht durch [] Laufe des [] das Präsidium []hauses zu lei[].

    Der Ministerpräsident unter[] Antrag. Der Grund []igten Interpellation [] dass man glaube, [] werde vom § 14 des Gesetzes über die []ng Gebrauch machen[]hre Absicht. Sie habe regelmäßige korrekte [] der Lage im Sinne, [] lange absolut die []gung. Denn vor[] der Reichsrat [] die am 21. [] den Delegationen [] vertagt werden [] für die [] Gesetzes in beiden [] binnen []6.

    []minister1/2/3/4/5/6/7/8/9 sieht [] in Betreff der [] Situation, in welche Se. Majestät im Falle der Nichtgenehmigung des Gesetzentwurfes versetzt würde, nicht behoben, glaubt jedoch aus der Mitteilung des Finanzministers den einigermaßen beruhigenden Schluss ziehen zu können, dass man nicht gesonnen ist, in zu vielen Fragen mit der Regierung anzubinden, sondern den Schwerpunkt in die Adressdebatte zu legen, was auch das Richtige sei.

    Der Unterrichtsminister teilt die Bedenken gegen die sofortige Einbringung. Eine Interpellation schiene ihm gar nicht unwillkommen, weil dann das Gesetz infolge der aus der Mitte des Hauses hervorgegangenen Aufforderung eingebracht werden könnte.

    Der Finanzminister würde in der Interpellation eine Mahnung an die Regierung, ihre [] zu tun, erblicken. [] Gesetzentwurf [].

    []minister1/2/3/4/5/6/7/8/9 er[] prinzipielle Be[] sich, wenn der []minister, welcher dabei []rührt ist, darauf []en zu wollen.

    Der Unterrichtsminister hat [] Standpunkt, da er [] Anlass zu nicht [] sondern tatsächlich Demonstrationen ge[] Ministerium ver[]issen wünscht.

    [] schließt den []gen an den [] Abgeordnetenhaus []7.

    IV. Aufforderung an die Präsidenten beider Häuser wegen Vornahme der Delegationswahlen

    [IV.] Ausgleich, österreichisch-ungarischerDelegationen [] Behufe [] zwar gleichfalls [] im Laufe des morgigen Tages auf Betreiben des Ministerpräsidenten an die Präsidenten beider Häuser zu erlassen, in welchem dieselben unter Beziehung auf das Ah. Handbillet, mittelst dessen Se. Majestät die Einberufung der Delegationen auf den 21. November anzuordnen geruhten8, ersucht werden, in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 21. Dezember 1867 über die Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten die Wahlen für die Delegationen auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen9.

    Die Konferenz erklärt ihre Zustimmung10.

    V. Aufforderung an den Finanzminister, die Voranschläge in die Konferenz zu bringen

    V. FinanzwesenBudget Der Ministerpräsident ersucht den Finanzminister, die Budgets der einzelnen Ministerien, welche, wie er höre, mit[] namhafte Erhöhungen [] zu [] wo [] dieser []stande der [] machen []11.

    VI. Haltung der Regierung im Adressausschuss des Herrenhauses

    VI. AdressdebatteHerrenhaus Der Minister des Innern [] aus Anlass der an den []präsidenten und ihn [] Einladung zur [] Sitzung des Herrenhauses [] für die Adresse []lass auch die üb[] von ihrem [] seinen Gebrauch [] einerseits dadurch, [] Ministerium in sei[] nimmt, die [] darzutun, [] den Ministern [] den []ag zu ver[] falls auch []12

    [] der Minister des Innern als notwendig, dass sich der Ministerrat heute über die wesentlichsten Elemente seiner Haltung im Ausschusse einige. Die Ah. Thronrede werde zur Grundlage der Erörterung genommen werden13. Die Regierung werde Rede stehen müssen, wie sie die einzelnen Enuntiationen derselben aufgefasst habe und in welcher Verbindung damit die Handlungen der Regierung stehen. Er glaube, dass die Beantwortung jenen Ansichten entsprechend zu erfolgen hätte, welche das Ministerium bei Entwerfung der Thronrede ausgesprochen, dass aber in allen Erklärungen die größte Reserve zu beobachten sei, um einerseits die Waffen nicht abzunützen, andererseits nicht Stoff zu neuen Angriffen zu liefern. In erster Linie hätte jeden[] Ministerpräsident [] zu ergreifen [].

    []minister1/2/3/4/5/6/7/8/9. [] zur Sprache [] nicht bezweifelt, []rekter Interpellation [] die Regierung []. [] 1. die Frage der [] und 2. die galizische Resolution14. Erstere ins[]rde deshalb gestellt [] weil in dem bekannten [] Reichskanzlers [] ausdrücklich er[] ist, dass sich die [] für das Prinzip [] Wahlen entschieden [] Emanation der [] man auf[] nichts erübrige []stimmte Ant[] die Regierung [] ist und []lage über []sichtlich []. [] Diskussion [] kein Anlass [] über die Frage der direkten Wahlen liegen dürfte15. Wenn aber die Frage dennoch an das Ministerium heranträte, so wäre einfach die hohe Wichtigkeit der Sicherstellung der Reichsvertretung vor ihren Bestand gefährdenden Einflüssen zu betonen, anderseits aber auf die damit verbundenen großen Schwierigkeiten hinzuweisen. Freiherr v. Lichtenfels werde voraussichtlich seine Theorie der Unabhängigkeit des Reichsrates von den Landtagen zur Geltung bringen16. Er glaube aber nicht, dass dieser Punkt, so heikel er ist, Anlass zu Schwierigkeiten in der Kommission geben könne, da Freiherr von Lichtenfels mit seiner Ansicht, die Herrenhausmitglieder Hofrat Unger und []neth vielleicht ausgenommen, [] ziemlich vereinzelt dastehen dürfte. [] die galizische Resolution [] bemerkt, [] ob der [] Landtagen [] nicht einzulassen [] die darüber [] kontroverse Ansicht [] und zu erklären [], dass die Regierung [] diesfalls bei verschiedenen []ssen ausgesproche[]ungen festhalte, []gigkeit der Be[] Reichsrates von []n wünsche, den []er zur Einbringung [] nicht für ge[].

    []minister1/2/3/4/5/6/7/8/9 hält [] für den [] gestellt [] mit Ver[] sehr [] da einer[]selbst [] wenn der Ministerpräsident er[], die Regierung sei von der Notwendigkeit einer Reform der Wahlordnungen und ebenso von der Notwendigkeit, alle Divergenzen in Bezug auf die Teilnahme an den Verhandlungen des Reichsrates baldmöglichst verschwinden zu machen, überzeugt, habe auch die Herbeiführung eines entsprechenden Zustandes in beiden Richtungen immer im Auge gehabt, halte aber den Moment nicht für geeignet, um diesfalls Anträge in bestimmter Form jetzt schon vor das Haus zu bringen, und müsse sich vorbehalten zu beurteilen, wann der geeignete Zeitpunkt hiefür gegeben sein wird.

    Dasselbe gelte von der damit im engsten Zusammenhang stehenden Resolution, bezüglich welcher er bemerkt, dass [] Zusage baldiger Einbringung sowohl bei den Polen [] die [] des Reichs[]sein, welche [] möglich zu machen [], zu erzielen [] welcher Weise [] welchem Zeitpunkt [] solle, sei [] Gegenstand der [] die Thronrede, [] nicht von Erklärung [] Regierung in der []. Er wäre daher der Ansicht, in die De[] einzugehen und [] Erörterung des [] nicht einzulassen. [] mit der [] Thronrede im []hende Frage [] Regierung []rtigen [] böhmischen []17.

    [VII. fehlt]

    Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 28. November 1870. [Franz Joseph].

    1This TEI document has been used to generate a printed version of this edition
    2Zu diesem Gesetz MR. v. 8./9. 5. 1869/V.
    3Der Tiroler Landtag hatte in seiner 5. Sitzung der 1. Session der 3. Legislaturperiode am 7. 9. 1870 den entsprechenden Gesetzentwurf angenommen, 7. 9. 1870 (5. Sitzung) 67. Auf Vortrag Tschabuschniggs v. 9. 11. 1870 genehmigte der Kaiser mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 11. 11. 1870 die Vorlage im Reichsrat, Kab. Kanzlei, KZ. 4342/1870, Einbringung im Reichsrat . 11. 11. 1870 (7. Sitzung) 51 f., Annahme durch beide Häuser im November 1870, siehe dazu . 20. 2. 1871 (14. Sitzung) 166 f. Auf Vortrag Tschabuschniggs v. 30. 11. 1870 wurde das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 6. 12. 1870 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 4672/1870, publiziert als Nr. 92/1870. Die Frist wurde noch einmal um ein Jahr – bis Ende 1872 – verlängert, als Nr. 90/1871.
    4Mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 15. 11. 1870 auf Vortrag Tschabuschniggs v. 11. 11. 1870 sanktionierte der Kaiser den Beschluss des Ministerrates Kab. Kanzlei, KZ. 4411/1870.
    5Fortsetzung des MR. I v. 4. 11. 1870/IV (nicht mehr vorhanden). Die Genehmigung war mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 8. 11. 1870 auf Vortrag Holzgethans v. 4. 11. 1870 erteilt worden, Kab. Kanzlei, KZ. 4300/1870.
    6Die V. Session der II. Legislaturperiode des Reichsrates war am 21. 5. 1870 geschlossen worden.
    7Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 18. 11. 1870/I (nicht mehr vorhanden). Nach Einbringung der Gesetzesvorlage, . 10. 11. 1870 (6. Sitzung) 44, bewilligten beide Häuser des Reichsrates am 21. bzw. 22. 11. 1870 die Forterhebung, allerdings nur für zwei Monate, siehe . 20. 2. 1871 (14. Sitzung) 166. Auf Vortrag Holzgethans v. 25. 11. 1870 wurden mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 28. 11. 1870 die Beschlüsse des Reichsrates sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 4597/1870; publiziert als Nr. 138/1870.
    8Ah. Handschreiben v. 11. 10. 1870, CBProt. 176/1870.
    9 Nr. 146/1867.
    10Die entsprechende Zuschrift Potockis v. 9. 10. 1870 wurde in . 10. 11. 1870 (6. Sitzung) 44 verlesen. Nachdem der Reichsrat um eine Verschiebung des Einberufungstermins ersucht hatte, wurde mit Ah. Handschreiben v. 18. 11. 1870, CBProt. 80/1870, der Termin mit 24. 11. 1870 neu festgelegt.
    11Alle vorausgehenden Ministerratsprotokolle zum Budget für 1871 (Nr. 403, 419, 434, 437 und 453) und alle nachfolgenden (Nr. 473, 474, 482, 483, 484, 526, 537, 561, 563 und 571) sind nicht mehr vorhanden. Der Staatsvoranschlag pro 1871 wurde in . 3. 3. 1871 (18. Sitzung) 212 eingebracht, nachdem schon in . 21. 2. 1871 (15. Sitzung) 176 entsprechende Beilagen vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt worden waren. Das Finanzgesetz für 1871 wurde erst im Juli 1871 bewilligt, Nr. 63/1871.
    12Das Herrenhaus hatte bereits in . 20. 9. 1870 (1. Sitzung) 6 f. beschlossen, die Thronrede zur Eröffnung der VI. Session der III. Legislaturperiode des Reichsrates mit einer Adresse zu beantworten und eine Adresskommission zur Ausarbeitung dieser Adresse einzusetzen.
    13Alle vorangehenden, die Thronrede betreffenden Ministerratsprotokolle sind nicht mehr vorhanden (Nr. 421, 432, 433, 435–439). Die Thronrede, gehalten am 17. 9. 1870, abgedruckt u. a. in , Parlament und Verfassung 2: 79 ff.
    14Zur galizischen Resolution siehe MR. v. 5. 5. 1869/XII, insbesondere Anm. 34. In Zusammenhang damit MR. II v. 4. 11. 1870/I und MR. II v. 6. 11. 1870/I.
    15Zur Reform der Reichsratswahlbestimmungen siehe zuletzt MR. I v. 19. 3. 1870/I; alle anderen bisherigen, diese Materie betreffenden Ministerratsprotokolle sind nicht mehr vorhanden (Nr. 344, 345, 390–392).
    16Zur diesbezüglichen prinzipiellen Haltung Lichtenfels , Der Reichstag, 617, Anm. 153. Zu Thaddäus Freiherr Peithner v. Lichtenfels 7: 393.
    17An der Sitzung der Adresskommission des Herrenhauses am 9. 11. 1870 nahm die Regierung geschlossen Teil und machte ihre Haltung klar, siehe dazu den ausführlichen Bericht in v. 10. 11.1870. Die Adresse wurde in . 17. 11. 1870 (3. Sitzung) 72 angenommen; publiziert u. a. bei Kolmer, Parlament und Verfassung 2: 81–84.

    How to cite

    Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-02-0-18701108-P-0465.html)