Nr. 55 Ministerrat (25. November 1871–23. April 1872)

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Nr. 55Ministerrat, Wien, 6. März 1872

RS.Reinschrift und bA.; P. Weber; VS.Vorsitz Auersperg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend [Auersperg 6. 3.) Lasser (bei III bis VIII) 10. 3., Banhans 11. 3., Stremayr (bei I bis IV), Glaser, Unger, Chlumecký (bei III bis VIII), Pretis (bei I bis IV), Horst (bei I bis VII)

  • I. Gesetzentwurf betreffend das Lottoanlehen der Stadt Salzburg.
  • II. Gesetzentwurf betreffend die weitere Prägung und Ausgabe von Silberscheidemünzen im Betrag von 715.121 fl.
  • III. Gesetzentwurf betreffend die Vollstreckung von Expropriationserkenntnissen in Eisenbahnangelegenheiten.
  • IV. Beantwortung der Interpellation über die Delegierung von Schwurgerichten.
  • V. Auszeichnungsanträge aus Anlass der europäischen Telegrafenkonferenz für den Generaldirektor-Stellvertreter der Telegrafenverwaltung des Deutschen Reiches, Obersten von Meydam, für den Eisenbahn- und Telegrafenkommissionspräsidenten in Württemberg, Ludwig von Klein und den Direktor der bayrischen Telegrafen Heinrich Gumbart.
  • VI. Auszeichnungsantrag für den Konsul Baron José de Livramento in Pernambuco.
  • VII. Einbringung des Pferdekonskriptionsgesetzes.
  • VIII. Auszeichnungsanträge für die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Moriz Ritter von Wittmann und Peregrin Purschka.
  • 94840 Protokoll des zu Wien am 6. März 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.
    I. Gesetzentwurf betreffend das Lottoanlehen der Stadt Salzburg

    I. FinanzwesenAnleihen Der Finanzminister wird einhellig ermächtigt, für die Einbringung des Entwurfes eines Reichsgesetzes, womit der Stadtgemeinde Salzburg die Aufnahme eines Lottoanlehens im Gesamtbetrag von 1,726.300 fl. und die Effektuierung durch Ausgabe von auf den Überbringer lautenden Losen á 20 fl. gegen Prämienrückzahlung gestattet wird, die Ah. Bewilligung einzuholen.2

    II. Gesetzentwurf betreffend die weitere Prägung und Ausgabe von Silberscheidemünzen im Betrag von 715.121 fl

    II. GeldwesenMünzwesen Der Finanzminister referiert über einen Gesetzentwurf betreffend die weitere Prägung und Ausgabe von Silberscheidemünzen im Betrag von 715.121 fl.

    Die Konferenz erteilt einhellig ihre Zustimmung zur Erwirkung der Ah. Erlaubnis, diesen Gesetzentwurf im Reichsrate einbringen zu dürfen.3

    III. Gesetzentwurf betreffend die Vollstreckung von Expropriationserkenntnissen in Eisenbahnangelegenheiten

    III. EisenbahnwesenBesitzverhältnisse Der Justizminister weist auf die vielfachen Hemmnisse und Verzögerungen hin, welchen die Unternehmungen von [Eisenbahnen] bei der gegenwärtigen Expropriationspraxis [aus]gesetzt sind.4

    Der Grundbesitzer ist nach erfolgtem Expropriationserkenntnis in der Lage, die Schätzung durch allerlei Zwischenrekurse hinauszuschieben. Gegen die Schätzung selbst findet nicht bloß ein Rekurs statt, sondern das Grundstück muss bis zur definitiven Entscheidung unberührt bleiben.5 Auf diese Art kann das Schätzungsverfahren so in die Länge gezogen werden, dass der an den Bautermin gebundene Expropriationswerber sich genötigt sieht, um jeden Preis Vergleiche einzugehen. Da das im Handelsministerium in der Ausarbeitung befindliche umfassende Expropriationsgesetz einer eingehenden Beratung bedürfe, und daher noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, so erschien es notwendig, dem wesentlichsten der geschilderten Übelstände durch ein Spezialgesetz zu begegnen. Zu diesem Zwecke hat der Justizminister den beiliegenden Gesetzentwurf6 ausarbeiten lassen, mit dem Minister des Innern und dem Handelsminister im kurzen Weg vereinbart, und will sich, wenn die Konferenz ihre Zustimmung erteilt, in Anbetracht der baldigen Vertagung des Reichsrates und der günstigen Bauzeit die au. Bitte an Se. apost. Majestät erlauben, die Ah. Ermächtigung zur Einbringung im Reichsrate ihm im telegrafischen Wege Ag. zukommen zu lassen.

    Der Handelsminister unterstützt lebhaft den Antrag des Justizministers, indem er insbesondere die Unmöglichkeit betont, unter den gegenwärtigen Expropriationsverhältnissen in den Konzessionen die Dauer des Baues mit Erfolg zu fixieren. Er hätte wohl gewünscht, dass im § 3, wo bloß von Expropriationserkenntnissen die Rede ist, [] selten vorkom[menden] Fall ins Auge gefasst worden wäre, wo sich Parteien, ohne dass ein Expropriationserkenntnis erwirkt wird, [auf] die gerichtliche Schätzung vergleichen, und dann dennoch Anstände aller Art erhoben und Verzögerungen verursacht werden. Doch habe er darauf verzichtet, nachdem ihn der Justizminister über die juristische Untunlichkeit der Aufnahme in dieses Gesetz aufgeklärt, und ihm die Beruhigung gegeben hat, es werde im Motivenbericht durch die Hinweisung vorgesorgt, dass sich die Parteien wohl über die gerichtliche Schätzung vergleichen können, dann aber zu erklären haben, sich diesem Gesetze fügen zu wollen.

    Die Konferenz ermächtigt den Justizminister einhellig, die Ah. Bewilligung zur Einbringung des Gesetzentwurfes einzuholen.7

    IV. Beantwortung der Interpellation über die Delegierung von Schwurgerichten

    IV. JustizwesenGeschworenengerichteJustizwesenStrafrecht Der Justizminister beabsichtigt, die in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 4. März l. J. von den Abgeordneten Fux und Genossen eingebrachte Interpellation betreffend die vom böhmischen Oberlandesgerichte verfügten Pressgerichtsdelegationen in der aus der Beilage ersichtlichen Weise zu beantworten.8

    Nachdem der Justizminister die Ausführlichkeit der Interpellationsbeantwortung durch die Notwendigkeit motiviert hatte, gegenüber der von der Prager Advokatenkammer unter Beitritt von Mitgliedern beider Nationalitäten in dieser Frage gefassten Resolution und der weiten Verbreitung, welche letztere in der Öffentlichkeit erhalten hat, sich nicht bloß auf eine kurze Beantwortung der in der Interpellation gestellten Frage zu beschränken, sondern auch auf die Beantwortung der Interpellationsbegründung einzugehen, [] [die] Konferenz mit [der beabsich]tigten Antwort ein[hellig] einverstanden.9

    V. Auszeichnungsanträge aus Anlass der europäischen Telegrafenkonferenz für den Generaldirektor-Stellvertreter der Telegrafenverwaltung des Deutschen Reiches, Obersten von Meydam, für den Eisenbahn- und Telegrafenkommissionspräsidenten in Württemberg, Ludwig von Klein und den Direktor der bayrischen Telegrafen Heinrich Gumbart

    V. AuszeichnungenPost-, TelegrafenwesenKongress Der Handelsminister ist durch den Vertreter der österreichischen Regierung bei der im vorigen Jahre zu Rom abgehaltenen europäischen Telegrafenkonferenz auf die von mehreren Vertretern fremder Regierungen gegenüber den von unseren Delegierten im Interesse der Telegrafenverwaltung gestellten Anträgen an den Tag gelegte zuvorkommende Haltung aufmerksam gemacht worden, und wurde aus diesem Anlass die Zuwendung Ah. Auszeichnungen an folgende Persönlichkeiten angeregt:

    1) den Generaldirektorstellvertreter der Telegrafenverwaltung des Deutschen Reiches, Oberst von Meydam, welcher als Vertreter Deutschlands bei dem Abschluss des [neuen] Telegrafenvertrages zwischen Österreich und Deutschland fungierte, und im Feldzuge gegen Dänemark 1864 von Sr. Majestät mit der Eisernen Krone III. Klasse mit der Kriegsdekoration ausgezeichnet wurde.10 2) den durch 20 Jahre an der Spitze des württembergischen Eisenbahn- und Telegrafenwesens stehenden Präsidenten Ludwig von Klein11, welcher an der Ausbildung des die Basis aller internationalen Verträge bildenden deutsch-österreichischen Telegrafenvereins hervorragenden Anteil genommen hat, und als dessen Werk namentlich die Aufstellung der europäischen Tarife anzusehen ist. 3) Den Direktor der bayrischen Telegrafen Heinrich Gumbart, Delegierter der bayrischen Regierung bei den Vertragsabschlüssen zu Schwerin 1865, beim Abschluss des europäischen Telegrafenvertrags zu Wien [] Vertrags mit [] zu Baden-Baden in [dem]selben Jahre.12 Da es im Interesse Österreichs ist, die günstige Stimmung dieser Verwaltungen uns auch für künftige Fälle zu erhalten, so gedenkt der Handelsminister die Intervention des Ministers des Äußern in Anspruch zu nehmen, damit den genannten Personen Ah. Auszeichnungen zugewendet werden, als welche er sich zu beantragen erlaubt: für den Obersten von Meydam und den Präsidenten Klein das Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne, und für den Direktor Gumbart das Komturkreuz vom Franz-Joseph-Orden.

    Die Konferenz erteilt einhellig ihre Zustimmung.13

    VI. Auszeichnungsantrag für den Konsul Baron José de Livramento in Pernambuco

    VI. Auszeichnungen Dem Handelsminister liegt ein Antrag der k. k. Seebehörde auf Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den k. u. k. Konsul in Pernambuco, José Baron von Livramento vor, begründet durch sehr verdienstliche Leistungen des Genannten zum Vorteile der österreichischen Staatsangehörigen und unserer Schifffahrt in Brasilien.14

    Der Handelsminister gedenkt sich an den Minister des Äußern mit dem Ersuchen zu wenden, für den eine sehr hervorragende gesellschaftliche Stellung einnehmenden Konsul Baron Livramento bei Sr. Majestät die Ag. Verleihung des Komturkreuzes vom Franz-Joseph-Orden mit dem Sterne erwirken zu wollen.

    Die Konferenz erklärt sich einhellig einverstanden.15

    VII. Einbringung des Pferdekonskriptionsgesetzes

    VII. MilitärPferdebedarf Der Leiter des Landesverteidigungsministeriums ist in der Lage, nach dem Er[] gestrigen Ausschuss[sitzung] über das Kavallerieer[gänzungs]gesetz, die Hoffnung aussprechen zu können, dass dieses Gesetz anstandslos durchgehen dürfte.

    Da die Einbringung des Pferdekonskriptionsgesetzes von der Stimmung des Ausschusses über das Kavalleriegesetz abhängig gemacht wurde, so erbittet er sich die Zustimmung, das Pferdekonskriptionsgesetz nunmehr sofort einbringen zu dürfen.

    Der Ministerrat erteilt einhellig seine Zustimmung.16

    VIII. Auszeichnungsanträge für die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Moriz Ritter von Wittmann und Peregrin Purschka

    VIII. Auszeichnungen Der Justizminister wird ermächtigt, auf Grund einer im vorigen Jahre wegen eines Formfehlers zurückgebliebenen und nunmehr erneuerten Antrags des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, für die beiden rangältesten Hofräte dieses Gerichtshofs Moriz Ritter von Wittmann und Peregrin Purschka, und zwar für ersteren, welcher bereits das Ritterkreuz des Leopoldordens besitzt, die Ag. Erhebung in den Freiherrnstand, und für letzteren die Ag. Verleihung des Ritterkreuzes vom Leopoldorden bei Sr. apost. Majestät au. zu befürworten.17

    Wien, am 6. März 1872. Auersperg. Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 27. März 1872. Franz Joseph.

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    2Mit dem Landesgesetz v. 25. 11. 1871, Nr. 37/1871, hatte die Stadtgemeinde Salzburg die Ermächtigung erhalten, zur Bezahlung der Rückersätze aus der kurrenten Gebarung und der außerordentlichen Bauherstellungen, sowie zur Tilgung der alten Schuld eine Anleihe bis zum Nominalbetrage von 1,726.300 fl. durch Ausgabe von verzinslichen in fünfzig Jahren rückzahlbaren Partialobligationen á 100 fl. aufzunehmen, was zufolge eines am 21. 12. 1871 gefassten Gemeinderatsbeschlusses der Stadt Salzburg dahingehend konkretisiert bzw. modifiziert wurde, dass stattdessen nun eine Lotterieanleihe mit auf Inhaber lautenden Partialobligationen á 10 bzw. á 20 fl. im Nominalbetrage von 1,726.000 fl. emittiert werden sollte; diesen Beschluss hatte der Salzburger Gemeinderat dem Finanzministerium am 7. 1. 1872 mitgeteilt, worauf Lasser diese Änderung seinem Ministerkollegen Holzgethan am 13. 1. 1872 auf das Angelegentlichste empfohlen hatte, ., FM., Präs. 245/1872; Abschriften der entsprechenden Salzburger Gemeinderatssitzungsprotokolle v. 21. und 27. 12. 1871 wurden Pretis von Lasser am 30. 1. 1872 übermittelt, ., FM., Präs. 488/1872; weiteres Material zu dieser Angelegenheit, sowie eine Haftungserklärung des Salzburger Gemeinderates v. 7. 1. 1872 ließ Lasser seinem Kollegen am 16. 2. 1872 zukommen, , FM., Präs. 743/1872; daraufhin suchte Pretis am 6. 3. 1872 um die parlamentarische Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes an, was ihm mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 9. 3. 1872 genehmigt wurde, ., Kab. Kanzlei, KZ. 937/1872 bzw. ., FM., Präs. 1036/1872; Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. II v. 25. 3. 1872/XV.
    3 Siehe dazu bereits MR. v. 15. 5. 1869/III, II, Nr. 225; nachdem der ungarische Finanzminister seine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf betreffend die weitere Ausprägung neuer Silberscheidemünzen samt Motivationsbericht erteilt hatte, ., FM., Präs. 1047/1872, legte Pretis diesen mit Vortrag v. 6. 3. 1872 dem Kaiser zur Gewährung der parlamentarischen Vorlage vor, was mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 10. 3. 1872 erfolgte, ., Kab. Kanzlei, KZ. 936/1872 bzw. ., FM., Präs. 978/1872 und Präs. 1052/1872; Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. II v. 25. 3. 1872/XIV.
    4 Siehe dazu bereits MR. v. 23. 11. 1870/IV, II, Nr. 476 (MRProt. nicht erhalten).
    5 Randbemerkung Der Minister des Innern und der Ackerbauminister treten ein.
    6 Liegt dem Originalprotokoll als Beilage I bei.
    7 Mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 8. 3. 1872 genehmigte der Kaiser den Antrag Glasers v. 6. 3. 1872 zur Einbringung des Gesetzentwurfes, betreffend die Vollstreckung von Expropriationserkenntnissen in Eisenbahnangelegenheiten im Reichsrat, ., Kab. Kanzlei, KZ. 926/1872; daraufhin erfolgte am 20. 3. 1872 die entsprechende Regierungsvorlage, AH. (28. Sitzung) 590; Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. II v. 25. 3. 1872/X.
    8 Liegt dem Originalprotokoll als Beilage II bei.
    9 Im Zusammenhang damit siehe bereits MR II v. 25. 1. 1872/III und MR. I v. 14. 2. 1872/I; die Interpellation des Abgeordneten Dr. Johann Fux, Die Mitglieder der österreichischen Zentralparlamente 1848–1918 1: 322 – in AH. 4. 3. 1872 (19. Sitzung) 288; die Beantwortung derselben durch Glaser erfolgte am 9. 3. 1872, AH. (24. Sitzung) 460 ff.; Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 19. 4. 1872/IV.
    10 Zu Theodor Johann Adolf Meydam siehe u. a. , Im Netz der Kommunikation, 57, 63 und 172; weiters , Liberale Reichspartei, 249; zu dessen Dekorierung im Jahr 1864 siehe Nr. 227 v. 17. 9. 1864.
    11 Zu Ludwig v. Klein siehe 3: 383 f.
    12 Siehe dazu bereits MR. v. 8. 6. 1868/IX und MR. v. 26. 11. 1868/V, II, Nr. 67 und Nr. 148 (beide MRProt. nicht erhalten); zu Heinrich Gumbart siehe , Telegraphie, 36, Anm. 28.
    13 Die besprochenen Ordensanträge erstattete AndrássyAh. E.Allerhöchste Entschließung v. 29. 3. 1872 entsprechend genehmigt wurde, ., Kab. Kanzlei, KZ. 1215/1872; Meydam, Gumbart und Klein waren auch die deutschen Verhandlungspartner der österreichischen Delegation beim Abschluss des Telegrafenvertrages mit Berlin im Herbst 1871 gewesen, siehe dazu MR. v. 5. 12. 1871/II, besonders Anm. 5.
    14 Dieser Antrag der k. k. Seebehörde in Triest an Banhans v. 19. 2. 1872, ., HM., Präs. 512/1872 (= Kart. 150 ex 1872/501–750); siehe dazu außerdem die Würdigung Livramentos anlässlich des Eintreffens der SMS Dandolo am 8. 1. 1870 in Bahia/Brasilien in der Nr. 46 v. 26. 2. 1870.
    15Mit Vortrag v. 27. 3. 1872 beantragte Andrássy die Verleihung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern an den Honorarkonsul José Baron Livramento, was mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 29. 3. 1872 entsprechend genehmigt wurde, ., Kab, Kanzlei, KZ. 1215/1872; außerdem ., HM., allg., Zl. 4336/1872; 1874, 183.
    16 Zum äußerst langwierigen Werdegang des Pferdekonsriptionsgesetzes siehe bereits MR. II v. 2. 1. 1872/VI, MR. v. 4. 2. 1872/XIV, MR. I v. 10. 2. 1872/I, MR. v. 24. 2. 1872/X und zuletzt MR. v. 28. 2. 1872/II; zur nicht minder komplexen Gesetzesmaterie des sogenannten Kavallerieergänzungsgesetzes siehe zuletzt MR. I v. 14. 2. 1872/II; nachdem die grundsätzliche Genehmigung des Kaisers zur parlamentarischen Vorlage des Pferdekonskriptionsgesetzes zu einem geeignet scheinenden Zeitpunkte laut Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 16. 2. 1872 auf den Vortrag Auerspergs v. 12. 2. 1872 bereits längst erteilt worden war, erfolgte nun endlich am 9. 3. 1872 die lange diskutierte Regierungsvorlage, AH. (24. Sitzung) 459; Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. II v. 26. 6. 1872/IV.
    17 Siehe dazu bereits MR. v. 30. 10. 1871/III, II, Nr. 611, der aus formalen Gründen unerledigt gebliebene Antrag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Anton Ritter v. Schmerlings v. 30. 9. 1871 in ., JM., Präs. 412/1871; die Verleihung des Freiherrenstandes an Moriz Ritter v. Wittmann und die des Ritterkreuzes des Leopold-Ordens an Peregrin Purschka erfolgte nun mit Vortrag Glasers v. 9. 3. 1872 und Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 13. 3. 1872, ., Kab. Kanzlei, KZ. 996/1872 bzw. ., JM., Präs. 82/1872; die Verleihung des Ritterkreuzes des Leopoldordens an Wittmann war seinerzeit mit Vortrag des Justizministers v. 11. 12. 1856 und Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 22. 12. 1856, ., Kab. Kanzlei, KZ. 4820/1856, erfolgt; Präsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Anton Ritter v. Schmerling, Adlgasser, Die Mitglieder der österreichischen Zentralparlamente 1848–1918 2: 1089 f. Peregrin Purschka und Moriz Ritter v. Wittmann, Staatshandbuch 1868, 204.

    How to cite

    Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-03-1-18720306-P-0055.html)