Nr. 104 Ministerrat (23. Juli 1914–22. November 1916)

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Nr. 104Ministerrat, Wien, 6. Juli 1916

RS.Reinschrift fehlt; Abschrift von Tagesordnungspunkt I; Wortlaut der Ah. Entschließung:

Kabinettskanzlei, Protokoll 1916.

P. Ehrhart; VS.Vorsitz Stürgkh; anw.anwesend Hohenlohe-Schillingsfürst, Georgi, Hochenburger, Forster, Hussarek, Trnka, Zenker, Morawski, Leth, Spitzmüller.

  • I. Frage der Anrechnung von Kriegsjahren für die Staatsbediensteten.
  • II. Sanktionierung des vom oberösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Gesetze über die Gemeindeauflage auf gebrannte geistige Getränke in der Stadt Linz.
  • III. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Einleitung des Wassers aus der Gemeindewasserleitung in die Häuser der Stadt Mistek sowie die Einhebung von Gebühren für das entnommene Wasser.
  • IV. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung betreffend die Einräumung des Gerichtsstandes des Obersthofmarschallamtes an Mitglieder des herzoglich Parmaschen Hauses.
  • V. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung über die Ausübung der Gerichtsbarkeit durch das Obersthofmarschallamt.
  • VI. Erklärung der Ausgestaltung der Station Feuerwerksanstalt der Schneebergbahn als begünstigten Bau.
  • VII. Einreihung der Ministerialräte im Ministerium des Innern Johann Swoboda und Johann Freiherrn v. Eichhoff ad personam in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten.
  • VIII. Erwirkung des Freiherrnstandes für die Großindustrielle und Inhaberin der Firma Franz Liebieg in Wien und Reichenberg Anna von Liebieg, geborene Knoll.
  • IX. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern für den Titular-Senatspräsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Anton Ritter von Sabatowski.
  • X. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den mit dem Titel und Charakter eines Hofrates bekleideten Landesgerichtsvizepräsidenten Josef Pajk in Laibach.
  • XI. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Advokaten und gewesenen Präsidenten der mährischen Advokatenkammer Dr. Albert Löwenthal in Brünn.
  • XII. Erwirkung einer Gnadenzulage für die Bezirksrichterswitwe Helene Szczepańska zu ihrer normalmäßigen Witwenpension und einer Gnadengabe zum normalmäßigen Erziehungsbeitrag für ihre Tochter Sophie.
  • XIII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Oberstaatsbahnrat im Eisenbahnministerium Emil Rüker.
  • XIV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Ministerialrat im Eisenbahnministerium Julius Spitzner.
  • XV. Erwirkung einer Pensionszulage für den Sektionschef im Eisenbahnministerium Stanislaus Ritter v. Rawicz-Kosiński.
  • XVI. Erwirkung der Ernennung des Ministerialrates im Eisenbahnministerium Friedrich Fischer Edlen v. Zickhartburg zum Sektionschef in diesem Ministerium.
  • XVII. Erwirkung der Würde eines Geheimen Rates für den Sektionschef im Ministerium für Kultus und Unterricht Dr. Georg Ritter v. Poray Madeyski.
  • XVIII. Erwirkung der Würde eines Geheimen Rates für den Domprobst des Metropolitankapitels in Prag, Weihbischof Dr. Wenzel Frind.
  • XIX. Erwirkung der Würde eines Geheimen Rates für den Domprobst des Metropolitankapitels in Olmütz, Weihbischof Dr. Karl Wisnar.
  • XX. Ernennung des Professors an der Universität in Krakau Dr. Friedrich Ritter v. Zoll zum Vizepräsidenten beim Landesschulrate in Galizien unter Einreihung ad personam in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten.
  • XXI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor an der Staatsrealschule im XVIII. Wiener Gemeindebezirke, Schulrat Heinrich Krumpholz.
  • XXII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor am Staatsgymnasium in Krems Schulrat Franz Müller.
  • XXIII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor an der Franz-Joseph-Realschule in Wien Schulrat Gebhard Schatzmann.
  • XXIV. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Leiter der Zentrale für Viehverwertung und Konsulent des Ackerbauministeriums für Angelegenheiten der Viehverwertung und Approvisionierung Regierungsrat Karl Schwarz.
  • XXV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Forstrat Guido Segalla in Trient.
  • XXVI. Beförderung des mit dem Titel und Charakter eines Hofrates bekleideten Landesforstinspektors und Oberforstrates Franz Lutz in Innsbruck zum Hofrate ad personam.
  • XXVII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Landesforstinspektor Hofrat Robert Kier in Graz.
  • XXVIII. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für mehrere um die Ausführung der Bauarbeiten und der Inneneinrichtung des Kriegsministerialgebäudes verdiente Personen.
  • 2923
    I. Frage der Anrechnung von Kriegsjahren für die Staatsbediensteten

    I. StaatsbedienstetePensionswesen Quelle: Abschrift in Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).

    Der Ministerpräsident möchte die Frage der allfälligen Anrechnung von Kriegsjahren für die Staatsbediensteten zur Erörterung stellen3. Diese Frage sei zunächst namens einzelner Interessentengruppen beim Ministerium für Landesverteidigung zur Sprache gebracht worden und habe den Gegenstand einer Korrespondenz dieses Ministeriums mit dem Ministerium des Innern sowie des letzteren mit dem Ministerratspräsidium gebildet4. Eine gewisse Berechtigung sei den einschlägigen Anrechnungen grundsätzlich wohl nicht abzusprechen, zumal die ziemlich large Anrechnung von Kriegsjahren im Rahmen der Militärverwaltung sich nicht nur auf die zum eigentlichen Kriegsdienste Herangezogenen, sondern auch auf solche Kategorien erstrecke, bei denen ein Vergleich mit den Staatsbediensteten möglich sei. Auch scheine es, dass man sich in Ungarn mit der Lösung der Frage in einem für die Staatsbediensteten günstigen Sinne befasse5. Der sprechende Minister möchte in der Angelegenheit heute einen vorläufigen Gedankenaustausch des Ministerrates herbeiführen, ohne dass er glaube, dass im gegenwärtigen Stadium bereits eine definitive Beurteilung möglich sein werde. In einer längeren Erörterung, an der sich nahezu sämtliche Mitglieder des Kabinetts beteiligen, wird der Anschauung Ausdruck gegeben, dass es gewiss wünschenswert wäre, auch in diesem Belange mit beamtenfreundlichen Maßnahmen vorzugehen. Immerhin seien sehr ernste Bedenken vorhanden, die außerordentliche Vorsicht erheischen. Einerseits seien dieselben in der finanziellen Tragweite aller einschlägigen Maßnahmen gelegen, anderseits entspreche es wohl nicht der nach dem Kriege notwendigen Ökonomie des Menschenmaterials, die ohnedies nicht allzu lange bemessene Dienstzeit noch grundsätzlich abzukürzen.

    Der Finanzminister verweist insbesondere darauf, dass es angesichts der fortwährenden Erschwerung der Lebensbedingungen während des Krieges kaum möglich sein werde, bei den bisher zur Erleichterung der Lebenshaltung der Staatsbediensteten getroffenen Vorkehrungen stehen zu bleiben, zumal in Ungarn nach den letzten Nachrichten in dieser Hinsicht sehr weitgehende Schritte geplant werden6. Er wolle seinem endgiltigen Standpunkte in dem letzterwähnten Belange gewiss nicht vorgreifen, müsse aber doch mit der Eventualität rechnen, dass vielleicht weitere unmittelbare Zuwendungen an die Staatsbediensteten nicht vermieden werden können; er müsse daher warnen, durch irgendwelche anderweitigen Maßnahmen zugunsten der Beamtenschaft, wie es die Abkürzung der Dienstzeit wäre, die ohnedies überaus schwierige finanzielle Lage noch zu verschärfen.

    Der Ministerrat gelangt sohin zur einmütigen Auffassung, dass die Frage der Anrechnung von Kriegsjahren für die Staatsbediensteten unter genauester Bedachtnahme auf die im Vorstehenden gekennzeichneten Bedenken zunächst einem einvernehmlichen internen Studium der Ressorts zu überlassen sei7.

    II. Sanktionierung des vom oberösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Gesetze über die Gemeindeauflage auf gebrannte geistige Getränke in der Stadt Linz

    [II. bis XXVIII. fehlt.]

    Wien, am 6. Juli 1916. Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. [Franz Joseph.] Wien, 4. November 1916.

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    2978-3-7001-9298-5
    3Die Frage war im MR. v. 3. 5. 1915/I (nicht erhalten) zur Sprache gekommen.
    4Weder in Ministerratspräsidium noch in IM., Präs. sowie allg. sind in den Indizes zu diesem Thema Korrespondenzen zu finden. Beim Präsidium des Landesverteidigungsministeriums findet sich aber eine Korrespondenz des Ministers mit dem Finanzminister zur Dienstzeitberechnung bei Zurechnung von Kriegsjahren für Personen der k. k. Gendarmerie, deren Ergebnis eine entsprechende Verordnung war, von der alle gemeinsamen und österreichischen Ministerien in Kenntnis gesetzt wurden, MfLV., Präs. Faszikulatur 30, Zl. 9776/1916, mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 10. 12. 1915 war ein Armee- und Flottenbefehl erlassen worden, MfLV., Präs. Faszikulatur 30, 21228/1915. Dieser wurde gleichzeitig publiziert mit einer kaiserlichen Verordnung v. 9. 6. 1915 über die Zurechnung von Kriegsjahren bei Bemessung der Pension für den jetzigen Krieg, einer Zirkularverordnung des Landesverteidigungsministeriums v. 10. 12. 1915 über die Zurechnung von Kriegsjahren bei der Bemessung der Pension für den jetzigen Krieg, einer Zirkularverordnung v. 20. 5. 1916 in Erläuterung des Armee- und Flottenbefehls v. 10. 12. 1915, sowie einer Zirkularverordnung v. 15. 6. 1916 unter Bezugnahme auf die vorstehende Zirkularverordnung, publiziert als Nr. 31 bis 34/1916.
    5Die Frage der Kriegsunterstützung der zum Militärdienst eingezogenen Angestellten wurde am UMR. v. 21. 7. 1916/93 behandelt,, Kab. Kanzlei, Ungarische Ministerkonferenzprotokolle (deutsche Übersetzung), KZ. XII/1916. Es wurden mehrere Ausnahmen von bisherigen Regelungen zugunsten der Angestellten beschlossen.
    6Mit Vortrag v. 29. 4. 1916 hatte Tisza über die ungarischen Regierungsverordnungen Bericht erstattet, Kab. Kanzlei, KZ. 676/1916. Seither hatte die ungarische Regierung Ausnahmsverfügungen, davon ca. 90 Verordnungen der Gesamtregierung und knapp 30 Ministerialverordnungen erwirkt; darüber legte Tisza mit Vortrag v. 29. 8. 1916 einen Bericht vor, darunter sub Zahl 2477/1916 M.E. betreffend die Modifizierung einiger Bestimmungen der Verordnung Zahl 6233/1914 M.E. und 34/1915 M.E. über die Regelung der Bezüge der infolge der Mobilisierung zum aktiven Militärdienst eingerückten staatlichen und Komitatsbeamten, Unterbeamten und Diener, Kab. Kanzlei, KZ. 1379/1916. Weitere Ausnahmen wurden in der Folge beschlossen, behandelt beispielsweise im UMR. v. 14. 8. 1916/73 und v. 18. 9. 1916/34, , Kab. Kanzlei, Ungarische Ministerkonferenzprotokolle (deutsche Übersetzung), KZ. XIII und XV, beide ex 1916.
    7Der Staatsangestelltenausschuss war 1908 auf Antrag des deutschradikalen Abgeordneten Eduard Stransky aus Böhmen v. 29. 5. 1908 entstanden. Der Antrag forderte, es möge ein 52gliedriger Ausschuß zur Beratung der Staatsbeamten- und Staatsdienerfrage, und zwar einschließlich der Angestellten der k. k. Staatsbahnen gebildet werden, damit nicht Dezennien vergehen, bevor die Staatsangestellten ihre Wünsche erfüllt sehen. Dieser Ausschuss wurde am 5. 12. 1908 gebildet. Ihm standen in der 18. Session elf Abgeordnete als stellvertretende Obleute und Schriftführer vor, Obmann war der Christlichsoziale Julius Prochazka aus Niederösterreich, 29. 5. 1908 (78. Sitzung) 5090, 24. 7. 1908 (94. Sitzung) 6482 und 5. 12. 1908 (115. Sitzung) 7773. Der letzte derartige Ausschuss der 21. Session hatte sich am 18. 10. 1911 konstituiert. Ihm standen Heinrich d’Elvert vom Deutschen Nationalverband aus Mähren als Obmann, sowie František Buříval, Ludomił German, Andreas Moraczewski als Obmannstellvertreter und Anton Jerzabek, Antoni Matakiewicz und Elias Semaka als Schriftführer vor, 18. 10. 1911 (16. Sitzung) 1033. Am 9. 11. 1911 wurde seine Mitgliederzahl, die in dieser Legislaturperiode anfänglich 51 betragen hatte, auf 52 erhöht, 13. 11. 1911 (14. Sitzung) 887, 949 und 27. Sitzung) 1489. Der Ausschuss spielte eine wichtige Rolle bei der Entstehung der Dienstpragmatik von 1914, Rgbl. Nr. 15/1914. Siehe zu deren Entstehung Heindl-Langer, Bürokratie und Beamte in Österreich, 140–144 und zur Rolle des Ausschusses bei den Endverhandlungen ab 1909 Megner, Beamte, 139 f., zum Inhalt 140 ff. Die Angelegenheit der Anrechnung von Dienstjahren kam erneut zur Sprache im MR. v. 17. 8. 1918/XIII (liegt nicht ein) sowie MR. v. 29. 10. 1918/VI.

    How to cite

    Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-08-1-19160706-P-0104.html)