Nr. 12Ministerrat (1. Jänner 1868–21. November 1871)

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Nr. 12Ministerrat, Wien, 31. Jänner 1868

RS.Reinschrift fehlt. Abschrift des Tagesordnungspunktes VIII,

, HM. Präs., Ktn. 837. Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: , Kab. Kanzlei, Protokoll 1868.

P. Hueber; VS.Vorsitz Auersperg; anw.anwesend Taaffe, Plener, Hasner, Potocki, Giskra, Herbst, Brestel, Berger.

  • I. Mitteilung der Ah. Entschließung betreffend die Ernennung des Domherrn Georg Marchich zum Bischofe in Cattaro.
  • II. Ebenso über die Ah. Ernennung des Präsidenten des Herrenhauses.
  • III. Aufhebung des ortsobrigkeitlichen Ehekonsenses in Wien.
  • IV. Trennung der Justizorgane in erster Instanz von den politischen Ämtern.
  • V. Teuerungszulagen für Beamte und Diener.
  • VI. Verkauf von ärarischem Holz aus dem Wiener Walde an Holzhändler Hirschl.
  • VII. Adresse der Stadt Neutitschein.
  • VIII. Landtägliche Adressen wegen Fortsetzung der Kronprinz-Rudolf-Bahn nach Süden.
  • IX. Veräußerung des Forstmeisterhauses im Prater.
  • X. Ausfertigung ehegerichtlicher Urteile und Erkenntnisse.
  • XI. Regierungsvorlage wegen Abänderung des Zeugeneides.
  • XII. Ebenso wegen eines Disziplinargesetzes für richterliche Beamten. Ebenso über die Einführung der Schwurgerichte in Presssachen.
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    [I.–VII. fehlt]

    VIII. Landtägliche Adressen wegen Fortsetzung der Kronprinz-Rudolf-Bahn nach Süden

    [VIII.] EisenbahnlinienBauprojekte Der Handelsminister bemerkte zuerst, den auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand, die Konzessionierung der Bahnstrecke St. MichaelLeoben betreffend, wegen einer von ihm mit der Kronprinz-Rudolf-Bahn eingeleiteten und noch nicht beendeten Verhandlung erst in einer der nächsten Sitzungen vortragen zu können2, und erbat sich, über ein anderes, die Rudolfsbahn betreffendes Objekt referieren zu dürfen.

    Hiebei erinnerte er zunächst daran, dass, als es sich um die Konzessionierung der Kronprinz-Rudolf-Bahn handelte, die Herstellung einer Trasse von St. Valentin auf österreichischem Gebiete bis zum adriatischen Meere beabsichtigt gewesen, dass jedoch wegen des Verlustes Venetiens die Konzession nur für die Strecke bis Villach erteilt worden sei3. Man habe daher wiederholt die Erwägung aufgenommen, in welcher Weise die Fortsetzung dieser Bahn bewerkstelligt werden sollte, wobei man zur Ansicht gelangte, dass die Fortsetzung dieser Bahn von Pontebba nach Udine zum Anschlusse an die italienischen Bahnen der natürliche Weg für den österreichischen Handel mit Italien wäre, zumal die gänzliche Herstellung der Bahn auf österreichischem Gebiete bis zum Meere unter den geänderten Verhältnissen der Territorialität mit bedeutenden Kosten verbunden wäre. Es habe auch der Stadtrat in Triest und der Landtag in Görz und Gradiska in der letzten Landtagsperiode Adressen an Se. Majestät votiert, worin dieselben die übereinstimmende Bitte stellen, dass die Fortsetzung der Kronprinz-Rudolf-Bahn gegen Süden der über den Predil durch das Isonzotal und über Görz zum adriatischen Meere beziehungsweise nach Triest führenden Linie der Vorzug gegeben werde, welche Bitte auch von den Landesbehörden und den dabei beteiligten Ministerien unterstützt wird4. Die zur Prüfung dieser Trasse zusammengesetzte Kommission habe zwar den Übergang über den Predil als kostspielig erklärt, sich jedoch gleichfalls für die Fortführung der Bahn bis zum Meere auf österreichischem Gebiete mit Entschiedenheit ausgesprochen.

    Es handle sich jetzt darum, diese Adresse zu beantworten um Interpellationen bei dem bevorstehenden Zusammentritte des Reichsrates zuvorzukommen. Nach seinem Dafürhalten wäre die Antwort dahin zu erteilen, dass die Fortsetzung der Bahn zum Meere auf österreichischem Gebiete von der Regierung intentioniert werde und dass für eine Abzweigung nach Udine jedenfalls werde Bedacht genommen werden. Er beabsichtige demnach die beiden Adressen mit einem au. Vortrag Sr. Majestät zu unterbreiten und sich die Ah. Ermächtigung zu erbitten, die genannten Korporationen von dem dermaligen Stande der fraglichen Eisenbahnangelegenheit mit dem Beifügen unterrichten zu dürfen, dass von Seite der kaiserlichen Regierung die Verbindung der in Villach zusammentreffenden Bahnlinien mit den österreichischen Häfen des adriatischen Meeres zunächst durchgehends nur auf österreichischem Gebiete werde angestrebt werden.

    Der Finanzminister war zwar, obgleich er die Verbindung mit Italien mit Rücksicht auf die Eisenindustrie in Kärnten für die wichtigere hielt, unter den obwaltenden Verhältnissen mit der Erledigung der vorliegenden Adressen in beantragter Weise einverstanden. Da jedoch nach seinem Dafürhalten von der Erteilung einer Konzession für die Fortsetzung dieser Bahn von Villach zum Meere in nächster Zeit keine Rede sein könne, wenn man nicht neuerdings in eine Eisenbahnkrise geraten wolle, glaubte er, dass die beabsichtigte Antwort noch um eine Phrase mehr abgeschwächt werden solle, allenfalls in der Art, dass gesagt werde „möglichst werde angestrebt werden“.

    Die übrigen Konferenzmitglieder waren mit dem Antrage des Handelsministers sowohl in merito als in textueller Beziehung einverstanden, wobei die Ansicht ausgesprochen wurde, dass in dem Beisatze „möglichst“ eher eine Bestärkung als eine Abschwächung gelegen wäre5.

    [IX.–XII. fehlt]

    Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 21. Februar 1868. [Franz Joseph].

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    2Das Protokoll des folgenden MR. v. 24. 3. 1868/IX, in dem diese Materie erneut behandelt wurde, ist nicht mehr vorhanden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von der Regierung in 1. 4. 1868 (88. Sitzung) 2441 f. eingebracht; zur Annahme durch beide Häuser des Reichsrates 5. 6. 1868 (121. Sitzung) 3687. Die Konzessionsurkunde publiziert als Nr. 120/1868.
    3Zur Konzessionierung der Kronprinz-Rudolf-Bahn siehe MR. v. 8. 10. 1866/I, VI/2, Nr. 103. Der § 2, b) der Konzessionsurkunde v. 11. 11. 1866, Nr. 142/1866, verpflichtete die Konzessionäre, auf Verlangen der Staatsverwaltung auch eine Eisenbahn von Villach (nach Wahl der Staatsverwaltung) nach Triest oder einem anderen Küstenpuncte mit Einschluß einer Linie zur Reichsgrenze in der Richtung gegen Udine herzustellen.
    4Siehe dazu das Schreiben des Staatsministeriums v. 29. 1. 1867 an Handelsminister Wüllerstorf, in dem über die beiden bereits 1866 eingebrachten Adressen berichtet wird, VA., HM., Zl. 2375/1868; anbei weitere Korrespondenzakten der mit dieser Angelegenheit befassten Stellen.
    5Auf seinen im Sinne des Ministerratsbeschlusses formulierten Vortrag v. 31. 1. 1868 wurde der Handelsminister mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 7. 2. 1868 angewiesen, die Adressen nach den gemachten Vorschlägen zu beantworten. Mit Schreiben v. 13. 2. 1868 teilte Plener der küstenländischen Statthalterei die Ah. E.Allerhöchste Entschließung mit und wies sie an, dementsprechend zu verfahren, alles in VA., HM., Zl. 2375/1868. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 19. 11. 1868/XIX.

    How to cite

    Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-02-0-18680131-P-0012.html)