Nr. 463Ministerrat (1. Jänner 1868–21. November 1871)

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Nr. 463Ministerrat, Wien, 6. November 1870 – Protokoll I

RS.Reinschrift und bA.; P. Weber; VS.Vorsitz Potocki; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Potocki 6. 11.), Taaffe, Tschabuschnigg 11. 11., Petrinò, Stremayr; abw.abwesend Holzgethan.

  • I. Einrichtungsbeitrag für die Minister v. Tschabuschnigg, Baron Holzgethan und Baron Petrinò.
  • II. Einbringung des Übereinkommens mit Ungarn über die Quotenfrage aus Anlass der Provinzialisierung der Militärgrenze.
  • III. Zeitpunkt der Einbringung einiger Gesetzesvorlagen seitens des Unterrichtsministers, und einer Vorlage des Ackerbauministers.
  • 3816157 Protokoll I des zu Wien am 6. November 1870 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Potocki.
    I. Einrichtungsbeitrag für die Minister v. Tschabuschnigg, Baron Holzgethan und Baron Petrinò

    I. MinisterZuschüsse Der Ministerpräsident teilt mit, dass er Sr. apost. Majestät einen au. Vortrag, wegen Ag. Bewilligung eines Einrichtungsbeitrages für jene Minister [].

    „[] Meinem Justizminister Ritter v. Tschabuschnigg, Meinem Finanzminister Freiherrn v. Holzgethan und Meinem Ackerbauminister Freiherrn v. Petrinò einen Einrichtungsbeitrag von [] aus den Ersparnissen [] vom Finanzgesetz für 1870 festgestellten Dotation [] Zentralleitung der [] Ministerien.“

    Die Konferenz nimmt hievon [] Kenntnis2.

    II. Einbringung des Übereinkommens mit Ungarn über die Quotenfrage aus Anlass der Provinzialisierung der Militärgrenze

    II. Ausgleich, wirtschaftlicherMilitärgrenze Der Ministerpräsident []ung, dass in [] Ah. []nen Reichs[] Militärgrenze [] Spra[] Behandlung []3. Im Budget des Kriegsministeriums sei eine [] von 500.000 fl. für die Militärgrenze eingesetzt4. Diese []sition werde nach Versicherung der ungarischen Minister, ohne dass die Garantie vorhanden ist, dass man die Quotenfrage in der diesseitigen Reichshälfte in Betracht ziehen wolle, von der ungarischen Delegation gewiss nicht bewilligt werden5.

    Die Schwierigkeit würde aber wesentlich geringer, sobald die Angelegenheit des Quotenübereinkommens in Fluss gebracht ist.

    Der Ministerpräsident verkennt nicht, dass die Frage eine heikle sei und im Hause eine ziemlich aufgeregte Stimmung hervorrufen werde. Doch habe er bei jeder Gelegenheit die Notwendigkeit, das Gesetz einzubringen, betont und so oft ungarischerseits die Beschleunigung der [] empfohlen wurde, seine Bereitwilligkeit zur Einbringung [].

    Auch gestern [] das [] Ursache [] län[].

    [] wohl nichts we[] genehm, habe aber []seits hervorragende Mitglieder des Hauses für [] moralisch gebunden [] das Übereinkommen []onieren.

    [] vorausgeschickt, stellt der Ministerpräsident die [] den Zeitpunkt der [] als den opportunen zur Einbringung [] ansehe.

    Der Minister des Innern [] sich in meh[] und auch in [] ungarischen Mini[]gen ausge[] Angelegen[].

    [] wird. Er [] sei der Zeitpunkt []. Die beiden Häuser1/2 [] in einer großen Aufregung; man müsse alles vermeiden, was letztere erhöht, zumal wenn, wie in dieser Frage, ein Erfolg von der sofortigen Einbringung nicht zu erwarten ist. Denn man könne überzeugt sein, dass das Quotengesetz nicht vor dem Zusammentritt der Delegationen zur Beratung im Hause, ja nicht einmal zur Verhandlung im Ausschusse gelangen wird. Die Vorlage wäre nur geeignet, neuen Stoff zur Aufreizung zu liefern. Die Situation im Hause sei in diesem Moment eine andere als zur Zeit des Ministeriums Hasner; die rechte Seite des Hauses, auf welcher die natürlichen Gegner des Quotengesetzes sitzen, sei viel stärker als damals. Es sei daher weder ratsam noch nötig, die Vorlage vor dem Zusammentritt der Delegationen zu machen. Dagegen [] es angezeigt [] zusammen [], selbe [].

    [] nichts gegen []ung unmittelbar [] Wahlen in die Delegation [] die nötige Zeit [] erübrigt.

    Der Justizminister stimmt zur Gänze bei.

    Der Ackerbauminister [] im Großen und Ganzen nichts an, mit dem [] in Folge der Ein[] Quotengesetzes [] Quotenverteilung im Verhältnis von 70:30 [] Adressdebatte [] ohne dass es [] Abgeordne[] die Diskussion [] sei für ihn hier [] Rücksicht wie bezüglich der galizischen Resolution.

    Man dürfe der Opposition nicht neues Materiale liefern. Ob die Vorlage nach der Adressdebatte zu erfolgen habe, könne der Ministerrat noch erwägen. Denn die politischen Gründe, welche dafür sprechen, dass die Sache im Hause moniert werde, ehe die Delegationen zustande kommen, seien nicht zu verkennen. Die Wichtigkeit finde in der Ziffer von 500.000 fl. ihren Ausdruck.

    Was die Art der Einbringung betrifft, so wäre er der Ansicht, eine kurze Begründung vorauszuschicken, in welcher so präzis als möglich zwei Momente betont werden, 1. dass die staatsrechtliche Frage durch eine Ah. Entschließung vom Jahre 1850 bereits endgiltig gelöst ist6, und 2. dass es sich nur um die Durchführung eines vom vorigen Ministerium mit der []nister []zubringen7.

    III. Zeitpunkt der Einbringung einiger Gesetzesvorlagen seitens des Unterrichtsministers, und einer Vorlage des Ackerbauministers

    III. BergwesenGesetzentwürfe Der Unterrichtsminister macht kund, eine Reihe von Gesetzentwürfen, deren []lossen und von Sr. apost. Majestät genehmigt worden ist, gleich in [] Tagen des Zusammen[] Reichsrates einzubringen. [] durchaus solche []en eine besondere Bedeutung nicht [] von gedenke er []ordnung und []gesetz im Herrenhause []ter den Pro[]sprechende [] finden hofft, [] Abgeordneten[] Regelung der [] der Bergbaubeamten [] den vom Ausschusse beantragten Modifikationen, und zwar nach der Adressdebatte, wieder einzubringen8.

    Wien, am 6. November 1870. Potocki. Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 15. November 1870. Franz Joseph.

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    2Auf Vortrag Potockis v. 6. 11. 1870 bewilligte Franz Joseph den genannten Ministern einen Einrichtungsbeitrag von je 3.000 fl., Kab. Kanzlei, KZ. 4323/1870.
    3Zur Auflösung der Militärgrenze siehe MR. v. 14. 8. 1869/I.
    4Siehe dazu GMR. v. 5. 11. 1870/VII, I/2, Nr. 23.
    5Zur Regelung der Quotenfrage bei der Provinzialisierung eines Teils der Militärgrenze siehe GMR. v. 13. 8. 1869/I, I/1, Nr. 59; auch GMR. v. 4. 8. 1870/II, I/2, Nr. 7. Die beiden Ministerpräsidenten hatten den Auftrag bekommen, die für die Provinzialisierung notwendigen Gesetze auszuarbeiten, siehe die Handschreiben an Taaffe und Andrássy v. 19. 8. 1869, publiziert u. a. in (M.) v. 22. 8. 1869. Bereits im März 1870 hatten sich beide Regierungen auf einen Entwurf betreffend die Quotenregelung geeinigt, . V. Session, Beilage XXIX; mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 30. 3. 1870 auf Vortrag Hasners v. 29. 3. 1870 genehmigte der Kaiser die Einbringung des entsprechenden Gesetzes in den Reichsrat, Kab. Kanzlei, KZ. 1196/1870, was in der in Frage kommenden Reichsratssession nicht geschehen ist.
    6Zum 1850 abgeänderten Grundgesetz der Militärgrenze MR. v. 5. 5. 1850/II, II/3, Nr. 338.
    7Auf Vortrag Holzgethans v. 18. 11. 1870 erteilte Franz Joseph mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 19. 11. 1870 die Bewilligung zur Einbringung des in Anm. 4 zit. Übereinkommens, Kab. Kanzlei, KZ. 4486/1870; Einbringung im Abgeordnetenhaus des Reichsrates, . 22. 11. 1870 (13. Sitzung) 147. Nach Abänderungswünschen des Herrenhauses wurde das Übereinkommen vom Abgeordnetenhaus angenommen, . 23. 5. 1871 (42. Sitzung) 762, und mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 8. 6. 1871 auf Vortrag Hohenwarts v. 29. 5. 1871 sanktioniert, Kab. Kanzlei, KZ. 1824/1871; publiziert als Nr. 49/1871. Siehe dazu , Österreichisches Staatswörterbuch 2: 1027 f. Zur Militärgrenze Fortsetzung in MR. v. 14. 12. 1871/II.
    8Mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 27. 3. 1870 auf Vortrag Potockis v. 23. 3. 1870 hatte Franz Joseph die Einbringung der Regierungsvorlage im Reichsrat bewilligt, Kab. Kanzlei, KZ. 1120/1870; Einbringung im Abgeordnetenhaus des Reichsrates, . 30. 3. 1870 (40. Sitzung) 938, Bericht des diesbezüglichen Ausschusses mit Änderungswunsch, . V. Session, Beilage CXXIII. Auf Vortrag Petrinòs v. 20. 11. 1870 genehmigte der Kaiser mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 24. 11. 1870 die Einbringung des geänderten Gesetzentwurfes, Kab. Kanzlei, KZ. 4549/1870; Einbringung im Abgeordnetenhaus des Reichsrates, . 24. 2. 1871 (16. Sitzung) 184, zur Annahme durch beide Häuser des Reichsrates1/2, . 26. 6. 1871 (61. Sitzung) 1296; auf Vortrag Schäffles v. 18. 7. 1871 sanktionierte der Kaiser das Gesetz mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 21. 7. 1871,Kab. Kanzlei, KZ. 2475/1871, publiziert als Rgbl. Nr. 77/1871.

    How to cite

    Die Ministerratsprotokolle 1848–1918 (statisch), herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://acdh-tool-gallery.github.io/mrp-static/MRP-3-0-02-0-18701106-P-0463.html)